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THINK BAUHAUS. BUILDING JEWELLERY IN ARCHITECTURE

 

1. Anlass und Ziel des Wettbewerbs

Aus Anlass des 100. Jubiläums des Bauhauses im Jahr 2019 lobt die Kunststiftung in Kooperation mit Schmuck2 einen Wettbewerb für Schmuck an der Großgarage Halle-Süd aus. Sie wurde als ein Ort von hundert für die „Grand Tour der Moderne“ auserkoren, die unter der Schirmherrschaft von Staatsministerin Prof. Monika Grütters steht. Entstehen soll ein temporäres Kunstwerk im Geist des Bauhaus-Manifestes von Walter Gropius. Darin schreibt er 1919: „Das Endziel aller bildnerischen Tätigkeit ist der Bau! Ihn zu schmücken war einst die vornehmste Aufgabe der bildenden Künste, sie waren unablösliche Bestandteile der großen Baukunst. Heute stehen sie in selbstgenügsamer Eigenheit, aus der sie erst wieder erlöst werden können durch bewußtes Mit- und Ineinanderwirken aller Werkleute untereinander.“

2. Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme berechtigt sind Architekt*innen und Künstler*innen aller bildkünstlerischen Genres, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die unmittelbar an der Ausarbeitung der Wettbewerbsaufgabe beteiligt waren sowie sämtliche am Preisgerichtsverfahren Beteiligte.

3. Art des Wettbewerbs

Es wird ein einstufiger Wettbewerb durchgeführt.

Für die Realisierung des Kunstwerks einschließlich der Honorare stehen insgesamt 15.000 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) zur Verfügung. Mit diesem Budget müssen alle anfallenden Kosten zur Realisierung des Kunstwerks abgedeckt werden.

Bis zum 3. Mai 2019 (Poststempel) können bei der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt, Neuwerk 11, 06108 Halle, Vermerk „Wettbewerb THINK BAUHAUS“, Bewerber*innen folgende Unterlagen vollständig einreichen:

  • Entwürfe zur Gestaltung des Objekts. Sie dürfen das Format DIN A 1
    (= 594 x 841 mm) nicht überschreiten.
  • Ein detaillierter Kostenplan für die Realisierung des Kunstwerks im Rahmen
    des vorgegebenen Budgets. Im Kostenplan müssen alle zur Realisierung
    erforderlichen Kosten verbindlich berücksichtigt sein. Dazu gehören
    Künstlerhonorar, Material, Transport, technische und handwerkliche Fremdleistungen sowie Hilfsmittel.
  • Eine kurze Schilderung der künstlerischen Idee in Worten.
  • Die ausgefüllte und unterschriebene „Erklärung für den Wettbewerb“ (siehe Anhang).
  • eine eidesstattliche Erklärung für den Wohnsitz in Sachsen-Anhalt (nachträglich zu den Anforderungen hinzugefügt am 29. April 2019)

Jeder Wettbewerbsteilnehmer darf nur Entwürfe für ein Kunstwerk in transportfähigen Verpackungen einreichen. Präsentationen auf CD-ROM oder DVD werden nicht anerkannt.

Alle Teilnehmer*innen erhalten nach der fristgerechten Abgabe der Objekte eine Empfangsbestätigung. Für die Einreichung erfolgt keine Kostenerstattung. Die Entwürfe können auf eigene Kosten (bitte adressierte und ausreichend frankierte Verpackung entsprechender Größe hinzufügen) zurückgefordert werden oder verbleiben mit Einverständnis der Einsender*innen bei der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Kunststiftung behält sich vor, die Einreichungen in einer Ausstellung nach dem Wettbewerbsentscheid zu zeigen. Dafür müssen diese zur Verfügung gestellt werden.

4. Ort, Maße und Materialien des auszuführenden Kunstwerks

Die Großgarage Halle-Süd, Pfännerhöhe 70, ist eines der ältesten Parkhäuser Deutschlands und ein bedeutender Sachzeuge der Technikgeschichte.

Errichtet wurde das straßenbildprägende Parkhaus nach amerikanischem Vorbild auf Initiative des halleschen Bauingenieurs und Bauunternehmers Walter Tutenberg am Rand der Luthersiedlung im Süden Halles. Das Gebäude, in Stil und Funktion des Neuen Bauens errichtet, war seinerzeit der Architektur weit voraus.

Nachdem die Baugenehmigung im Dezember 1927 erteilt worden war, erstreckten sich die Bauarbeiten bis zum Beginn des Jahres 1929. Später übernahm die Firma Curt Köhler & Co. den Betrieb der Garage. Auffälligstes Element ist die nördliche Hauptfassade. Ursprünglich von zwei Häusern verdeckt, ist sie heute von der Pfännerhöhe aus direkt zu sehen.

Die eindrucksvolle Eisen-Glas-Konstruktion von neun Metern Breite und 15 Metern Höhe erstreckt sich über vier Geschosse. Das fast vollständig verglaste Dach belichtet die Halle zusätzlich. Beidseitig befinden sich in vier Ebenen die Parkboxen, die durch eiserne Rolltore geschlossen werden konnten. Die Garage bot seit ihrer Eröffnung im Februar 1929 neben der Möglichkeit, Kraftfahrzeuge äußerst platzsparend auf vier Ebenen zu parken, zudem Dienstleistungen wie Autowäsche, Reparatur sowie Kurier- und Lotsendienste für die automobile Kundschaft an. Es befanden sich außerdem ein Frisiersalon, eine Tankstelle und ein Aufenthaltsraum mit Schlafgelegenheiten für die Chauffeure auf dem Gelände. Um die Wünsche der Kundschaft bemühten sich 28 Angestellte.

Die drei Parkdecks mit ihren in Reihen angeordneten, von Stahljalousien verschlossenen Boxen erreichten die Wagen über einen Aufzug und eine Schiebebühne, eine sogenannte „Laufkatze“, wie sie auch in Werkhallen zu dieser Zeit verwendet wurde. Der eindrucksvolle Lichthof der Garage wurde von einem weiten Glasdach auf Stahl und Beton getragen und zusätzlich durch die Glasfassade zur Pfännerhöhe taghell ausgeleuchtet. Im Kontrast dazu passte sich das Parkhaus in die dreigeschossige Wohnbebauung der Umgebung optisch ein.

Im Jahr 2009 sanierte der Bauverein Denkmal GmbH das Objekt sorgsam, allerdings wurde der Aufzug zugunsten einer Spiralauffahrt ersetzt. Daher sind von den ursprünglich 150 Boxen nur noch 88 erreichbar. In einer der für Fahrzeuge unzugänglichen Boxen informiert eine Ausstellung mit originalem Interieur und ebensolcher Technik über die damalige Zeit und veranschaulicht anhand dieses Verkehrsbaus die erste Boomperiode der Automobilisierung im 20. Jahrhundert.

Weitere Informationen finden sich im Internet – u. a. hier

Im Rahmen des Rückfragekolloquiums besteht die Möglichkeit, das Gebäude zu besichtigen.

Das zu schaffende Kunstwerk kann im Innenraum der Großgarage seinen Platz finden. Dieser kann während regelmäßig stattfindenden Führungen besichtigt werden. Es gibt keine Vorgaben für Größe oder Material. Geplant ist, dass das Objekt mindestens 4–6 Wochen am Ort verbleibt. Nicht möglich sind eine Anbringung an der Außenfassade, bei der der Kratzputz beschädigt wird, sowie eine Befestigung am Profilglas der Spiralauffahrt. Das denkmalgeschützte Gebäude darf nicht beschädigt und die Erlebbarkeit der Konstruktion und die Einsehbarkeit der Garage durch das Gitter nicht eingeschränkt werden.

5. Zum inhaltlichen Anliegen

Innerhalb des Projektes soll ein Kunstwerk entstehen, das die Idee von Schmuck in der Architektur interpretiert.

Entsprechend dem unter Punkt 1 zitierten Manifest von Walter Gropius soll das schmückende Kunstwerk mit dem Baukörper eine Einheit bilden und nicht wie ein willkürlich hinzugefügtes Objekt wirken. Die Grenze zwischen Baustruktur und baulichem Detail soll schwinden. Vor dem Hintergrund dieses Leitbildes soll mit dem Projekt „THINK BAUHAUS. BUILDING JEWELLERY IN ARCHITECTURE“ insbesondere die Idee von Schmuck als Phänomen innerhalb von Architektur untersucht werden. Dabei soll sich darauf konzentriert werden, wie er als Phänomen im Zusammenspiel mit Architektur interpretiert werden kann. Reflektiert werden können z. B. Fragen wie: Welche Parallelen, Schnitt-stellen und Unterschiede bestehen zwischen Schmuck und Architektur? Welche Art Zusammenspiel bzw. Interaktion kann entwickelt und wie können die Ideen von Architektur und Schmuck erweitert werden? Themen wie Schönheit, Werte, (Status-)Symbole, Materialität, Tradition und Repräsentation (durch Fassaden, Dekorationen, Ornamente) wären mögliche Ansätze.

Das Projekt soll – vor dem Leitbild des Bauhauses – Architektur mit anderen Künsten im Sinne des Gesamtkunstwerks verbinden. Ziel ist, auf die Großgarage verstärkt zum 100. Jubiläum des Bauhauses aufmerksam zu machen und einen neuen Blick auf dieses Gebäude zu eröffnen.

6. Rückfragekolloquium für die Architekt*innen und Künstler*innen

Das Rückfragekolloquium mit Besichtigung der Großgarage Halle-Süd findet am 1. Februar 2019, 10 Uhr, statt.

Dabei werden der Vorstand des Eigentümers, des Bauvereins Halle & Leuna eG, Guido Schwarzendahl, der Architekt der Sanierung, Gösta Ahrens, und die Direktorin der Kunststiftung Sachsen-Anhalt, Manon Bursian,  für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Die Teilnahme wird empfohlen, die Kosten sind von jedem selbst zu tragen.
Die Ergebnisse des Kolloquiums werden in einem Protokoll festgehalten, das Bestandteil der Auslobung wird. Es wird allen Teilnehmer*innen zugesandt und der Jury vorgelegt.

7. Zur Verfügung stehende Geldmittel

Die Siegerin oder der Sieger des Wettbewerbs erhält für die Gestaltung des Objekts insgesamt 15.000 Euro inkl. Steuern. Darin inkludiert sind neben dem Honorar sämtliche Kosten für Material, Transport, technische und handwerkliche Fremdleistungen sowie Hilfsmittel.

8. Die Jury

Die Jury wählt am 10. Mai 2019 den siegreichen Entwurf sowie die zwei Nächstplatzierten. Die Entscheidung ist endgültig. Sie unterliegt nicht der gerichtlichen Nachprüfung.

Die Bekanntgabe der Namen der Jurymitglieder erfolgt vor der Bewertung. Vorgesehen sind:

  • Prof. Dipl.-Ing. Brigitte Häntsch, Architektin
  • Wita Noack, Leiterin des Mies van der Rohe Hauses
  • Susan Pietzsch, freischaffende Schmuckkünstlerin, Initiatorin von Schmuck2
  • Guido Schwarzendahl M. A., Vorstand des Bauvereins Halle & Leuna eG

Vorprüfung: Dr. Ines Janet Engelmann, Kunsthistorikerin, Leipzig

Bei Verhinderung im Einzelfall benennen die Jurymitglieder in Absprache mit dem Auslober einen geeigneten Vertreter.

9. Beurteilungskriterien

  • Vollständigkeit der Leistung und termingerechter Eingang der Arbeit
  • überzeugende künstlerische Idee
  • konzeptionelle Schlüssigkeit
  • technische und finanzielle Realisierbarkeit im Rahmen des eingereichten Kostenvoranschlags

10. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses

Das Wettbewerbsergebnis wird den Teilnehmern des Wettbewerbs im Mai 2019 schriftlich zugesandt.

11. Realisierung des Entwurfes

Es bleibt der Kunststiftung Sachsen-Anhalt vorbehalten, den Auftrag zur Ausführung einer der Entwürfe zu erteilen, d. h. der Wettbewerbssieger wird nicht automatisch beauftragt.

Durch Abgabe der Wettbewerbsarbeiten verpflichtet sich jede/r Teilnehmer*in, im Falle der Beauftragung mit der Wettbewerbsaufgabe einen „Künstlervertrag“ mit dem Auslober auf der Grundlage eines detaillierten Angebots abzuschließen. Eventuell notwendige Überarbeitungen des Entwurfes bei unveränderter Aufgabenstellung berechtigen die Architekt*innen und Künstler*innen nicht zu zusätzlichen Forderungen.

Die Ausführung ist bis zum 26. August 2019 abzuschließen.

Die künstlerische Gestaltung soll nach Abschluss des Projektes folgendermaßen dokumentiert werden:

  • Fotodokumentation
  • Erläuterung zur Art der Ausführungstechnik
  • Biographie des Künstlers
  • Zeitpunkt der Realisierung
  • Höhe der Gesamtkosten

Die Dokumentation ist in analoger und digitaler Form einzureichen. Die Kosten der Dokumentation werden nicht gesondert vergütet.

12. Termine

Bekanntgabe des Wettbewerbs, Unterlagen online: 10. Januar 2019
Rückfragekolloquium: 1. Februar 2019
Abgabe der Modelle und Entwürfe: 3. Mai 2019
Sitzung der Jury: 10. Mai 2019
Bekanntgabe des siegreichen Entwurfs: 10. Mai 2019
Beauftragung mit der Realisierung: 13. Mai 2019
Fertigstellung des Kunstwerks: 26. August 2019
öffentliche Enthüllung: 31. August 2019 um 15 Uhr

13. Genehmigung von Aufnahmen

Der Auslober, die Kunststiftung Sachsen-Anhalt, hat das Recht, im Rahmen des Wettbewerbes, die eingereichten Entwürfe für eine Ausstellung zu verwenden sowie zu fotografieren und die Fotografien für Publikationen und die Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden.

14. Versicherung

Der Auslober verspricht eine pflegliche Behandlung der eingereichten Arbeiten, schließt aber eine über die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Haftung aus. Es bleibt den Teilnehmenden überlassen, eine Versicherung auf eigene Kosten abzuschließen.

15. Eigentum und Rückgabe der Entwürfe

Die eingereichten Entwürfe verbleiben im Eigentum der jeweiligen Architekt*innen bzw. Künstler*innen und können nach dem Wettbewerbsverfahren und einer evtl. stattfindenden Ausstellung wieder abgeholt bzw. zugeschickt werden.

Anhänge: Erklärung für den Wettbewerb, Bildmaterial, Liegenschaftskarte, Grundrisse sowie Schnitte und Ansichten unter Download der Wettbewerbsunterlagen.

Auslober und Wettbewerbsdurchführung:

Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
Neuwerk 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 345 29 89 72 94 

Der Wettbewerb wir unterstützt vom Land Sachsen-Anhalt.

Blick in die Großgarage Pfännerhöhe in Halle (Saale) | Foto: Andrea Hörentrup (c) LDA Sachsen-Anhalt

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