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Projektförderungen

Zeitraum des Projektes:
Bitte erfragen

Bewerbungen bis:
12. Juni 2024

Projektzuwendungen können von Einzelpersonen (natürliche Personen) oder von juristischen Personen (z.B. Vereine, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Gesellschaften usw.) beantragt werden. Künstlerkollektive bzw. -gruppen sollten prüfen, ob die Gründung einer GbR sinnvoll ist, oder ob eine Einzelperson die Antragstellung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten übernimmt.

Die Stiftung unterstützt künstlerische Vorhaben der bildenden, angewandten und darstellenden Kunst, der künstlerischen Fotografie, der Literatur, der Musik, des Films, des Designs, der Architektur und der Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des Projekts.

Gewährt werden im Rahmen der Projektförderung Unterstützungen für künstlerische Einzelprojekte als Gesamtvorhaben als auch für Projektbausteine wie zum Beispiel Konzeptentwicklung oder unterstützende Marketingmaßnahmen, sowie Publikationen, Werkverzeichnisse und Kunstankäufe.

Die Stiftung unterstützt künstlerische Vorhaben der bildenden, angewandten und darstellenden Kunst, der künstlerischen Fotografie, der Literatur, der Musik, des Films, des Designs, der Architektur und der Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des Projekts.

Förderungswürdig sind Projekte von hohem künstlerischem Rang:

  • mit überregionaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit sowie entsprechenden Kooperationen
  • mit originellen, außergewöhnlichen Zugängen bzw. Ausdrucksformen, innovativen Arrangements oder mit experimentellem Charakter
  • mit für die Öffentlichkeit bedeutsamer Thematik bzw. Bezugnahme auf Fragestellungen oder Konfliktlagen, die zur Auseinandersetzung anregen und entsprechend nachhaltige Wirkung entfalten
  • mit Adressierung an Kinder und Jugendliche, um sie zur Beschäftigung mit Kunst und Kultur anzuregen bzw. ihr ästhetisches Empfinden zu verfeinern
  • mit disziplin-, genre- oder spartenübergreifenden Projektzielen

Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Will der Antragsstellende vor der Bewilligung der Zuwendung mit dem Vorhaben beginnen (vorzeitiger Maßnahmebeginn), so bedarf dies grundsätzlich der vorherigen Zustimmung der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt. Voraussetzung für eine Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag.

Die Förderung erfolgt in der Regel durch eine Anteilsfinanzierung des Projekts. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Im Regelfall beträgt die Anteilsfinanzierung durch die Kunststiftung nicht mehr als 50% der Gesamtausgaben. Für Projekte mit Gesamtkosten von bis zu 5.000 Euro kann die Kunststiftung abweichend von diesem Grundsatz die volle Finanzierung übernehmen.
Filmvorhaben mit mehr als 30 Minuten Länge werden von der Kunststiftung ebenfalls mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert, so dass eine Aufnahme von Rückstellungen in den Finanzierungsplan nicht möglich ist.

Für Ankaufsvorhaben der zeitgenössischen Kunst können juristischen Personen des öffentlichen Rechts Zuschüsse gewährt werden, sofern der beantragte Förderanteil nicht über 80% der Gesamtkosten liegt.

Publikationen unterstützt die Stiftung im Rahmen der Projektförderung mit einer Festbetragsfinanzierung. So werden Druck- und Herstellungskostenzuschüsse in der Bildenden und Angewandten Kunst in der Regel für Künstlerkataloge lebender Künstler mit einem Betrag von bis zu 8.000 Euro gefördert. Literarische Werke (keine Erstlingswerke) werden mit bis zu 4.000 Euro unterstützt. Im Bereich Musik werden die Einspielkosten für musikalische Publikationen (CDs oder Musikdateien für Streamingdienste) mit einem Festbetrag in Höhe von 8.000 Euro gefördert. Des Weiteren werden im Rahmen von Publikationsförderungen auch die Gestaltung von Websites mit einem Festbetrag von 2.000 Euro bezuschusst.

Die Kunststiftung Sachsen-Anhalt fördert die Erstellung von Werkverzeichnissen von Künstlerinnen und Künstlern. Das neue Programm soll Kunstschaffenden dabei unterstützen, ihr Werk systematisch aufzuarbeiten und die Erfassung und Darstellung des künstlerischen Erbes des Bundeslandes zu fördern. Ausführliche Informationen finden Sie hier.