
Wer entscheidet über eine mögliche Förderung?
Der künstlerische Beirat berät den Stiftungsrat, der über die Förderanträge
zweimal im Jahr entscheidet.
Kann ein Vorhaben gleichzeitig als Arbeitsstipendium und als
Projektförderung beantragt werden?
Nein.
Kann ich meinen Antrag auch per E-Mail einreichen?
Nein.
Wann kann ich mit einer Entscheidung über meinen Antrag rechnen?
Die Entscheidungen werden in der Regel spätestens ein halbes Jahr nach Bewerbungsfrist getroffen. Dies richtet sich jedoch nach den Sitzungsterminen der
Entscheidungsgremien. Einen ungefähren Entscheidungszeitraum teilen wir in der
Regel im Eingangsbestätigungsschreiben mit oder individuell am Telefon.

Wann muss eine Bewerbung eingereicht werden?
Antragsschluss ist jeweils der 10. Juni und der 10. Dezember eines Jahres.
Der Posteingangsstempel der Kunststiftung (nicht der Poststempel) ist für die
fristgerechte Einreichung maßgeblich. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge
werden nicht berücksichtigt.
Wie bewerbe ich mich um ein Arbeitsstipendium?
Bitte füllen Sie das Antragsformular Arbeitsstipendium aus. Einzureichen
sind neben dem Wohnsitznachweis ein Lebenslauf und Arbeitsproben. Die
Einreichung von Gutachten ist optional. Die Einreichung kann nicht elektronisch
erfolgen (per E-Mail).
Wie sollen Arbeitsproben eingereicht werden?
Im Bereich Bildende und Angewandte Kunst sind Abbildungen von Werken auf
Papier (A4, kopierfähig, nicht gebunden) üblich. Kataloge oder CDs mit
Abbildungen werden nicht berücksichtigt.
Im Bereich Film, Musik und Darstellende Kunst sind außerdem DVDs und CDs
zulässig. Den Anträgen für ein Drehbuchstipendium ist zusätzlich ein Exposé
beizulegen.
Im Bereich Literatur sollten neben einem Exposé mindestens 10 ungebundene
Seiten Werkproben eingereicht werden. Bereits veröffentlichte Bücher werden
ebenfalls berücksichtigt.
Das Material sollte möglichst aktuell sein.
Wie viele Arbeitsproben sollten eingereicht werden?
Maximal 10 Arbeitsproben, bei Auslandsstipendien nicht mehr als 5
Arbeitsproben. Bitte beachten Sie, dass eine Auswahl erfolgt, sollten mehr
Arbeitsproben eingereicht werden.
Müssen Gutachten eingereicht werden?
Gutachten und Einschätzungen von Arbeiten können eingereicht werden. Dies
ist jedoch nur eine Option.
In wie vielfacher Ausfertigung müssen die Antragsunterlagen
abgegeben werden?
Der Antrag ist, wenn nicht anders ausgewiesen, in einer Ausfertigung
abzugeben.
Darf ich mich auch bewerben, wenn ich nicht in Sachsen-Anhalt wohne?
Ja, wenn Ihr Vorhaben einen klaren Sachsen-Anhalt Schwerpunkt bzw. -Bezug
hat. Ausgenommen sind Auslandsstipendien und Aufenthaltsstipendien.
Ist der Nebenwohnsitz bei Arbeitsstipendien im Normalverfahren
ausreichend?
Nein.
Darf ich mich auch bewerben, wenn ich nicht als freischaffender Künstler tätig bin? Steht die Antrag stellende Person in einem Arbeitsverhältnis, so hat sie sich für die Dauer des geförderten Arbeitsvorhabens beurlauben zu lassen (Nachweis erforderlich).
Darf ich mich als Schüler, eingeschriebener Student oder
Auszubildender bewerben?
Nein. Kein Antragsrecht haben Schülerinnen und Schüler sowie an einer
Hochschule eingeschriebene Studierende und in einer Ausbildung stehende
Personen (Nachweis erforderlich).
Darf ich mich als momentan geförderter Graduierter bewerben?
Nein.
Darf ich mich als Meisterschüler bewerben?
Nein.
Darf ich mich mit dem gleichen Vorhaben bei anderen Institutionen
bewerben?
Nein.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Kunststiftung vergibt Arbeitsstipendien für 3 und 6 Monate.
Arbeitsstipendien werden mit 1.000 Euro pro Monat gefördert. Die Verlängerung
eines geförderten Arbeitsstipendiums ist auf Antrag für 3 bis 6 Monate möglich.
Müssen die Ergebnisse nach Beendigung der Förderung öffentlich
präsentiert werden?
Ja. Die Präsentation sollte möglichst zeitnah nach dem Stipendium erfolgen.
Die Kunststiftung unterstützt die Stipendiaten bei der Präsentation ihrer
Arbeitsergebnisse.

Wann muss eine Bewerbung eingereicht werden?
Antragsschluss ist jeweils der 10. Juni und der 10. Dezember eines Jahres.
Der Posteingangsstempel der Kunststiftung (nicht der Poststempel) ist für die
fristgerechte Einreichung maßgeblich. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge
werden nicht berücksichtigt.
Wie bewerbe ich mich um eine Projektförderung?
Bitte füllen Sie das Antragsformular Projektförderung aus. Einzureichen
sind ein Kostenplan, ein separater Finanzierungsplan, Lebensläufe und Arbeitsproben
der Akteure, Nachweise zu Drittmitteln u. a. (s. Formular). Gutachten sind
optional. Die Einreichung kann nicht elektronisch erfolgen (per E-Mail).
Wie sollen Arbeitsproben eingereicht werden?
Im Bereich Bildende und Angewandte Kunst sind Abbildungen von Werken auf
Papier (A4, kopierfähig, nicht gebunden) üblich. Kataloge oder CDs mit
Abbildungen werden nicht berücksichtigt.
Im Bereich Film, Musik und Darstellende Kunst sind außerdem DVDs und CDs
zulässig. Bei Filmproduktionen sollte ein Treatment, das Drehbuch sowie die
Produktions- und Stabliste beigelegt werden.
Im Bereich Literatur sollten neben einem Exposé mindestens 10 ungebundene
Seiten Arbeitsproben eingereicht werden. Bereits veröffentlichte Bücher werden
ebenfalls berücksichtigt.
Das Material sollte möglichst aktuell sein.
In wie vielfacher Ausfertigung müssen die Antragsunterlagen
abgegeben werden?
Der Antrag ist in einer Ausfertigung abzugeben.
Darf ich mich auch bewerben, wenn ich nicht in Sachsen-Anhalt wohne?
Ja, wenn Ihr Vorhaben einen klaren Sachsen-Anhalt-Schwerpunkt bzw. -Bezug
hat, finanzielle Mittel im Rahmen des Vorhabens in Sachsen-Anhalt vergeben
werden (kalkulierter Sachsen-Anhalt-Effekt), oder wenn das Projekt seine
Wirkung in Sachsen-Anhalt entfaltet (z. B. durch Aufführungen, Präsentationen
u. ä.).
Darf ich mich als Schüler, Student oder Azubi bewerben?
Nein. Darunter fallen auch studentische Projekte.
Werden Kinder- und Jugendprojekte gefördert?
Nein. Im Kinder- und Jugendbereich können nur Projekte gefördert werden,
die sich im Rahmen einer Vermittlung zeitgenössischer Kunst an Kinder und
Jugendliche richten.
Werden Reihen oder Serien pauschal gefördert?
Im Rahmen von Veranstaltungsserien können Einzelprojekte gefördert werden
Wie hoch ist die Förderung?
Projekte können bis maximal 50% der Gesamtkosten unterstützt werden. Sie
müssen bar gegenfinanziert werden. Projekte mit einem Kostenrahmen von bis zu
5.000 Euro können bis zu 100 % gefördert werden.
Werden unbare Leistungen anerkannt?
Der Finanzierungsplan darf unbare Eigenleistungen in Höhe von maximal 10 %
der Gesamtausgaben enthalten.
Sind Druckkostenzuschüsse für Kataloge, Künstlerbücher und
literarische Bücher über eine Projektförderung zu beantragen?
Ja. Es können bis zu 50% der reinen Druck- und/oder Layoutkosten
übernommen werden. Verlagskosten werden nicht geltend gemacht. Ein Verlag
sollte im Vorfeld feststehen. Bitte reichen Sie drei Kostenvoranschläge für den
Druck des Buches ein. Einnahmen durch den Verkauf müssen einkalkuliert werden.
Informationen zu Sonderprogrammen wie z. B. wage-mutig, frei-raum und Art Affairs entnehmen Sie bitte den Programmbeschreibungen.