Ahrenshoop

Zeitraum des Stipendiums:
1 Monat

Bewerbungen bis:
15. Januar 2013

 
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"Ohne den Aufenthalt im Künstlerhaus Lukas wäre es mir kaum möglich gewesen, mein Romanprojekt in dieser konzentrierten Arbeitsform voran zu bringen. Darüber hinaus kann der Aufenthalt in Ahrenshoop zu einem interessanten ästhetischen Diskurs führen, denn dort treffen sich nicht nur Autoren, sondern auch bildende Künstler oder Komponisten. Insgesamt waren meine vier Wochen auf dem Darß eine hochproduktive Zeit und wenn tatsächlich die Worte sich mal verweigerten, dann sorgten die Winde und Bodden und Meer rasch für einen klaren Kopf."
Ulrich Wittstock, Stipendiat 2012

Ahrenshoop gehört zu den wenigen Künstlerkolonien, in denen neben zahlreichen ganzjährig aktiven Ausstellungs- und Veranstaltungshäusern auch ein Stipendiatenhaus zu finden ist. Das Künstlerhaus Lukas nahm im Januar 2006 seine Tätigkeit als spartenübergreifendes und international arbeitendes Stipendiatenhaus am traditionsreichen Ort wieder auf. Im Künstlerhaus Lukas können Künstler und Künstlerinnen aus allen Sparten zeitweise leben und arbeiten.


Art und Umfang der Förderung:

Die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt trägt die Unterbringungs- und Reisekosten des Künstlers. Außerdem erhält der Künstler ein Stipendium von 1.000 Euro pro Monat.

Voraussetzungen und Bedingungen:
Gefördert werden Künstler und Künstlerinnen aller Sparten, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und berufliche Erfolge nachweisen können. Studierende können sich nicht bewerben. Die zeitliche Verfügbarkeit in der Zeit des beantragten Stipendiums wird vorausgesetzt.

Stipendienzeitraum:
September 2013

Auswahlverfahren:
Über die Bewerbungen entscheidet der Stiftungsrat der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt. Maßstab für eine Beurteilung ist die künstlerische Qualität des zukünftigen Arbeitsvorhabens und die eingereichten Arbeitsproben (maximal 10 Stück, A4, kopierfähig).

Widerruf oder Rücknahme der Bewilligung:
Die Bewilligung der Fördermittel wird zurückgenommen und die geförderte Person zur Rückzahlung der Förderbeträge verpflichtet, wenn die Förderung durch unzutreffende Angaben erlangt wurde oder Umstände eingetreten sind, die den Förderungsbedingungen nicht mehr entsprechen bzw. die geförderte Person nicht mehr in der Lage ist, ihre als förderungswürdig erachteten künstlerischen Projekte zu beginnen oder fortzusetzen.

Mehr zum Künstlerhaus Lukas:
www.kuenstlerhaus-lukas.de