
Der Stiftungsrat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen und trifft Entscheidungen zur Förderung von Projekten und zu Stipendienvergaben. Bei seinen Entscheidungen zur Förderung holt er sich die Empfehlung des künstlerischen Beirates ein. Für den Umfang der Förderung und die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel der Kunststiftung erlässt der Stiftungsrat Förderrichtlinien.
Aufgaben:
Der Stiftungsrat entscheidet insbesondere über:
Der Stiftungsrat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse durch den Vorstand sowie dessen Geschäftsführung.
Gemäß § 6 des Gesetzes über die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt besteht der Stiftungsrat aus folgenden Mitgliedern:
1) Das für die Kultur zust. Mitglied d. Landesregierung als Vorsitzender
Herr Stephan Dorgerloh
Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt
2) Das für die Finanzen zust. Mitglied d. Landesregierung
Herr Jens Bullerjahn
Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
3) Ein vom Städte- u. Gemeindebund LSA entsandtes Mitglied
Frau Dagmar Szabados
Oberbürgermeisterin Stadt Halle, Halle (Saale)
4) Ein vom Landkreistag LSA entsandtes Mitglied
Herr Ulrich Gerstner
Landrat Salzlandkreis, Bernburg
5) Ein Vertreter des Kultursenats
Frau Katerina Hagen
Halle (Saale)
6) Ein Mitglied des Ausschusses für Wissenschaft, Bildung und Kultur
Herr Dr. Gunnar Schellenberger
Mitglied des Landtages, Schönebeck
7) Ein Mitglied aus Kunst und Kultur
Herr Golo Berg
Dirigent, Potsdam
8) Ein Mitglied aus Kunst und Kultur
Herr Tony Loeser
MotionWorks GmbH, Halle (Saale)
9) Ein Mitglied aus Kunst und Kultur
Herr Dr. phil Dirk Pilz
Theaterkritiker, Berlin
10) Ein Mitglied aus Kunst und Kultur
Frau Kristina Volke
Stellvertretende Kuratorin in der Kunstsammlung des Deutschen Bundestages, Berlin
11) Ein Mitglied aus der Wissenschaft
Herr Prof. Dr. Dieter Katzer
Halle (Saale)
Die Mitglieder des Stiftungsrates zu Nr. 1 bis 6 können sich vertreten lassen oder einen Bevollmächtigten entsenden.
Die Tätigkeit im Stiftungsrat ist ehrenamtlich.