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Pressemitteilung 40 – 2013

Abgabeschluss für Förderanträge

Noch bis zum 10. Dezember 2013 haben Künstler aller Sparten sowie Institutionen aus Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, für ein von ihnen geplantes künstlerisches Projekt ein Arbeitsstipendium zu beantragen oder einen Antrag auf Projektförderung einzureichen. Für das Jahr 2014 vergibt die Landeskunststiftung außerdem ein internationales Arbeitsstipendium New York für Künstler und Kuratoren sowie ein Aufenthaltsstipendium im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf, Antragsschluss ist hier jeweils der 13. Januar 2014.

Die Kunststiftung fördert zeitgenössische Kunst in Sachsen-Anhalt durch die Vergabe von Stipendien und Projektfördermitteln. Daneben sind Konzepte zur Galerie-, Kurzfilm-­ und Messeförderung feste Bestandteile der Förderpraxis. Mit dem internationalen Stipendiatenprogramm entsendet die Kunststiftung Künstler aus Sachsen-Anhalt in die Welt, um ihnen die Begegnung mit der Kunst und Kultur anderer Länder zu ermöglichen. Die Aufenthalte in Künstlerhäusern sollen den Stipendiaten Impulse für ihre künstlerische Entwicklung geben und ihnen ermöglichen, Ideen auszutauschen, Kontakte zu knüpfen und Projekte zu realisieren. Zu ungewöhnlichen Raum- und Ausstellungskonzepten möchte die Kunststiftung mit dem Ausstellungs- und Galerieprogramm „frei-raum“ anregen. Das Kurzfilmprogramm „wage-mutig“ unterstützt vor allem junge Filmemacher in der Entwicklung und Realisierung ihrer Filme, die Förderung bezieht sich dabei auf alle Genres. Um eine Unterstützung im Rahmen des Programms zur Messeförderung „art affaires“ können sich Künstler, Designer und Galerien aus Sachsen-Anhalt bewerben, die sich an renommierten nationalen oder internationalen Kunst- und/oder Designmessen mit überregionaler Ausstrahlung beteiligen wollen.

Die Kunststiftung ist eine Schaltstelle für diejenigen, die in künstlerischer und konzeptioneller Hinsicht neue Wege beschreiten. Die Förderbereiche sind vielfältig und umfassen unter anderem Projekte der Malerei, Grafik, Bildhauerei und Architektur, der angewandten Kunst, des Theaters, des Tanzes und des Films, der Musik, Literatur, der Installation und Performance. Ziel der Stiftungsarbeit ist es, bei der Umsetzung künstlerischer Ideen zu helfen und Kunstschaffende auf ihrem kreativen Weg nachhaltig zu unterstützen.

Bewerbungen für Arbeitsstipendien und Projektförderungen können bis zum 10. Dezember 2013 bei der Landeskunststiftung, Neuwerk 11, 06108 Halle (Saale), eingereicht werden. Abgabefrist für das Internationale Arbeitsstipendium New York sowie das Aufenthaltsstipendium in Wiepersdorf ist der 13. Januar 2014. Über die Bewerbungen entscheidet der Stiftungsrat der Kunststiftung, Maßstab für eine Beurteilung ist die künstlerische Qualität des Vorhabens und ein aussagekräftiges Motivationsschreiben.

Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.kunststiftung-sachsen-anhalt.de.

Halle (Saale), 28. November 2013

Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
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Neuwerk 11
06108 Halle (Saale)
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Tel.: 0345 29897294
Fax: 0345 29897295
info@kunststiftung-sachsen-anhalt.de

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