FAQ

Wer entscheidet über eine mögliche Förderung?
Der künstlerische Beirat berät den Stiftungsrat, der über die Förderanträge zweimal im Jahr entscheidet.
Kann ein Vorhaben gleichzeitig als Arbeitsstipendium und als Projektförderung beantragt werden?
Nein.
Kann ich meinen Antrag auch per E-Mail einreichen?
Nein.
Wann kann ich mit einer Entscheidung über meinen Antrag rechnen?
Die Entscheidungen werden in der Regel spätestens ein halbes Jahr nach Bewerbungsfrist getroffen. Dies richtet sich jedoch nach den Sitzungsterminen der Entscheidungsgremien. Einen ungefähren Entscheidungszeitraum teilen wir in der Regel im Eingangsbestätigungsschreiben oder individuell telefonisch mit.

Darf ich mich auch bewerben, wenn ich nicht in Sachsen-Anhalt wohne?
Ja, wenn Ihr Vorhaben einen starken Sachsen-Anhalt-Schwerpunkt bzw. –Bezug hat. Ausgenommen sind Auslandsstipendien und Aufenthaltsstipendien.
Ist der Nebenwohnsitz bei Arbeitsstipendien im Normalverfahren ausreichend?
Nein.
Darf ich mich auch bewerben, wenn ich nicht als freischaffender Künstler oder Künstlerin tätig bin?
Antragsberechtigt sind freischaffend tätige Künstler und Künstlerinnen, die im Haupterwerb selbstständig tätig sind. Steht die Antragstellende Person in einem Angestelltenverhältnis, so ist eine Freistellung vom Arbeitgeber erforderlich.
Darf ich mich als Schüler, eingeschriebener Student oder Auszubildender bewerben?
Nein. Kein Antragsrecht haben Schülerinnen und Schüler sowie an einer Hochschule eingeschriebene Studierende und in einer Ausbildung stehende Personen.
Darf ich mich als momentan geförderter Graduierter bewerben?
Nein.
Darf ich mich als Meisterschüler bewerben?
Nein.
Darf ich mich mit dem gleichen Vorhaben bei anderen Institutionen bewerben?
Nein.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Kunststiftung vergibt Arbeitsstipendien für 3 und 6 Monate. Arbeitsstipendien werden mit 1.500 Euro pro Monat gefördert. Sollte nach Beendigung des Stipendienvorhabens weiterer Förderbedarf bestehen, kann dafür erneut ein Antrag gestellt werden. Dies kann frühestens nach Abschluss des drei- bzw. sechsmonatigen Stipendiums und nach Einreichung eines Sachberichtes erfolgen. Ein Stipendienvorhaben kann nur für die Dauer von max. 12 Monaten gefördert werden.

Darf ich mich auch bewerben, wenn ich nicht in Sachsen-Anhalt wohne?
Ja, wenn Ihr Vorhaben einen starken Sachsen-Anhalt-Schwerpunkt bzw. –Bezug hat, finanzielle Mittel im Rahmen des Vorhabens in Sachsen-Anhalt vergeben werden (kalkulierter Sachsen-Anhalt-Effekt), oder wenn das Projekt seine Wirkung in Sachsen-Anhalt entfaltet (z. B. durch Aufführungen, Präsentationen u. ä.).
Darf ich mich als Schüler, Student oder Azubi bewerben?
Nein. Darunter fallen auch studentische Projekte.
Werden Kinder- und Jugendprojekte gefördert?
Nein. Im Kinder- und Jugendbereich können nur Projekte gefördert werden, die sich im Rahmen einer Vermittlung zeitgenössischer Kunst an Kinder und Jugendliche richten.
Werden Reihen oder Serien pauschal gefördert?
Im Rahmen von Veranstaltungsserien können Einzelprojekte gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Projekte können bis maximal 50% der Gesamtkosten unterstützt werden. Sie müssen bar gegenfinanziert werden. Projekte mit einem Kostenrahmen von bis zu 5.000 Euro können bis zu 100% gefördert werden.
Werden unbare Leistungen anerkannt?
Der Finanzierungsplan darf bei juristischen Personen unbare Eigenleistungen in Höhe von maximal 10% der Gesamtausgaben enthalten.
Informationen zu Sonderprogrammen wie z. B. wage-mutig, frei-raum und Art Affairs entnehmen Sie bitte den Programmbeschreibungen.

Wo kann ich mich noch um die Förderung eines künstlerischen Vorhabens bewerben?
Kunstschaffende aus Sachsen-Anhalt können Förderanträge auch beim Landesverwaltungsamt in Halle stellen. Das Landesverwaltungsamt ist eine Bewilligungsbehörde und bietet zudem Beratung zu alternativen und ergänzenden Fördermöglichkeiten an.