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Kunststiftung-Barrierefrei

Das ist die Internet-Seite der Kunst-Stiftung vom Land Sachsen-Anhalt.

Herzlich willkommen!

Auf der Internet-Seite erfahren Sie zum Beispiel:

  • Was macht die Kunst-Stiftung?
  • Wie arbeitet die Kunst-Stiftung?
  • Wie werden Kunst-Schaffende unterstützt?
  • Wie kann man sich bewerben?

Was macht die Kunst-Stiftung?

Die Kunst-Stiftung ist im Bundes-Land Sachsen-Anhalt.
Eine Stiftung ist wie ein Verein.

Die Kunst-Stiftung fördert Kunst-Schaffende in Sachsen Anhalt.

  • Kunst-Schaffende sind alle, die sich mit Kunst beschäftigen.
  • Kunst-Schaffende können einzelne Personen oder Gruppen sein.
  • Es können aber auch Vereine, Organisationen oder Stiftungen sein.

Und die Kunst-Stiftung f.rdert ausgew.hlte Projekte.

Fördern heißt:

  • Die Kunst-Schaffenden bekommen Geld.
  • Die Projekte bekommen Geld.
    Das Geld heißt: Förder-Geld.

Die Kunst-Stiftung berät auch Kunst-Schaffende.
Die Kunst-Stiftung macht auch:

  • eigene Projekte
  • und ein Programm für Kinder.

Seit wann gibt es die Kunst-Stiftung?

Die Kunst-Stiftung des Landes Sachsen-Anhalt gibt es seit dem Jahr 2004.

Wie viel Geld hat die Kunst-Stiftung?

Die Stiftung hatte im Jahr 2017 mehr als 1 Million Euro.
In jedem Jahr können 500 Tausend Euro für die Förderung bezahlt werden.

Woher kommt das Geld für die Kunst-Förderung?

Die Stiftung hat eigenes Geld.
Und sie bekommt Geld von anderen.

Zum Beispiel von:

  • Lotterien wie Totto-Lotto
  • von der Kloster Bergesche Stiftung in Magdeburg
  • und vom Land Sachsen-Anhalt.

Wer bekommt Geld von der Kunst-Stiftung?

Die Stiftung fördert ausgewählte Kunst-Schaffende.

Die Kunst-Schaffenden bekommen dann Geld für ihre Kunst-Projekte.

Das Geld nennt man Förder-Geld.


Wie können Kunst-Schaffende Geld bekommen?

Die Kunst-Schaffenden müssen sich bewerben.
Das heißt: Sie müssen einen Antrag stellen.
In dem Antrag stellen sie eine Projekt-Idee vor.
Der Stiftungs-Rat wählt die Bewerber und Bewerberinnen aus.


Welche Kunst fördert die Stiftung?

Die Stiftung unterstützt verschiedene Kunst-Bereiche.
Zum Beispiel:

  • Bildende Kunst Dazu gehört:
    Malerei, Bildhauerei oder Architektur
  • Angewandte Kunst
    Dazu gehört: Kunst-Hand-Werk und Design
  • Film und Theater
  • Literatur und Musik.

Die Stiftung fördert noch viele weitere Bereiche.
Zum Beispiel können Kunst-Schaffende Projekte im Ausland machen.
Die Stiftung unterstützt auch:

  • Messen
  • Ausstellungen oder Galerien.

Wer kann einen Antrag für Förder-Geld stellen?
Alle Kunst-Schaffenden können einen Antrag stellen.
Kunst-Schaffende sind alle, die sich mit Kunst beschäftigen.
Das können einzelne Personen oder Gruppen sein.
Es können aber auch Vereine, Organisationen oder Stiftungen sein.

Wichtig ist:

  • Die Kunst-Schaffenden müssen aus Sachsen-Anhalt sein.
  • Einzel-Personen müssen freischaffende Künstler und Künstlerinnen sein.
    • Frei schaffend heißt: Die Künstler und Künstlerinnen dürfen keine feste Arbeit im Kunst-Bereich haben.
    • oder das Kunst-Projekt muss sich mit Sachsen-Anhalt beschäftigen.

Die Kunst-Stiftung kann natürlich nicht alle Kunst-Projekte fördern.
Wichtig ist deshalb:

  • Das Projekt muss etwas Besonderes sein.
  • Das Projekt muss praktisch umsetzbar sein.

Wer entscheidet über die Förderung?
Der Künstlerische Beirat (evtl. verlinken) schaut als erster die Bewerbungen an.
Der Künstlerische Beirat hilft dem Stiftungs-Rat bei der Entscheidung.
Der Stiftungs-Rat entscheidet dann, wer das Geld bekommt.
2 Mal im Jahr wird das Förder-Geld bezahlt.
Für die Förderung gibt es genau Regeln.


Die Kunst-Stiftung bietet mehr als Geld
Die Kunst-Schaffenden bekommen nicht nur Geld von der Stiftung.
Sie bekommen noch mehr Unterstützung.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen:

  • helfen zum Beispiel bei Ausstellungen.
  • und beraten die Kunst-Schaffenden.

Wie ist die Kunst-Stiftung organisiert?
In der Stiftung gibt es verschiedene Gremien.
Gremien sind Gruppen.
In den Gruppen sitzen Fach-Leute.
Sie beraten über verschiedene Themen.


Die Arbeit der Kunst-Stiftung ist genau geregelt.

Die Regeln stehen unter anderem in einem Gesetz.


Die 3 Gremien
In der Kunst-Stiftung gibt es 3 Gremien.

Gremien sind Gruppen.

1. Den Stiftungs-Rat
2. Den Vorstand
3. den Künstlerischen Beirat.


Der Stiftungs-Rat
Wer gehört zum Stiftungs-Rat?

Zum Stiftungs-Rat gehören 10 Personen.

Die Personen arbeiten zum Beispiel:

  • in der Landes-Regierung von Sachsen-Anhalt.
  • in Städten um Land-Kreisen
  • in Kultur-Einrichtungen
  • oder in Banken.

Die Personen im Stiftungs-Rat arbeiten ehrenamtlich.

Das heißt: Sie bekommen kein Geld für die Arbeit im Stiftungs-Rat.


Die Aufgaben

Der Stiftungs-Rat trifft sich mindestens 3 Mal im Jahr.

Die Personen im Stiftungs-Rat entscheiden:

  • Welches Projekt wird gefördert?
  • Welche Kunst-Schaffenden werden gefördert?

Der Stiftungs-Rat stellt auch die Regeln für die F.rderung auf.

Die Regeln heißen: Förder-Richtlinien.

Der Stiftungs-Rat hat noch viele andere Aufgaben:

Zum Beispiel entscheidet er über:

  • die Arbeit der Stiftung
  • über die Arbeits-Plätze in der Stiftung
  • über das Geld in der Stiftung
  • über den Vorstand
  • über die Grundstücke der Stiftung
  • und über Geld-Spenden.

Außerdem muss der Stiftungs-Rat manche Dinge kontrollieren.

Zum Beispiel:

  • die Arbeit vom Vorstand
  • und von der Geschäfts-Führung.

Der Vorstand

Der Vorstand ist der Chef oder die Chefin von der Stiftung.

Der Vorstand bekommt Geld für die Arbeit im Stiftungs-Rat.

Der Vorstand arbeitet zwischen 3 und 5 Jahren für die Stiftung.

Er oder sie kann auch länger für die Stiftung arbeiten.


Wie heißt der Vorstand?

Die Person im Vorstand ist eine Frau.

Sie heißt: Manon Bursian.

Sie ist:

  • seit 2005 Vorstand
  • und Stiftungs-Direktorin.

Kontakt zu Manon Bursian:
Telefon: 0345 29 89 72 94
Fax: 0345 29 89 72 95
E-Mail: bursian@kunststiftung-sachsen-anhalt.de

Welche Aufgaben hat der Vorstand?

Der Vorstand macht die Arbeit für die Stiftung.

Er vertritt die Stiftung:

in der Öffentlichkeit und auch vor dem Gericht.

Der Vorstand zahlt die Förder-Gelder aus.

Und er prüft: Werden die Förder-Gelder richtig verwendet?

Der Vorstand organisiert verschiedene Sitzungen:

  • die Sitzung vom Stiftungs-Rat
  • und die Sitzung vom künstlerischen Beirat.

Er ist auch bei den Sitzungen dabei.

In den Sitzungen gibt es viele Entscheidungen.

Die Entscheidungen muss der Vorstand umsetzen.


Der künstlerische Beirat

Im künstlerischen Beirat sind 5 Personen.

Die Personen sind Fach-Leute für Kunst und Kultur.

Der Stiftungs-Rat wählt die Personen für den künstlerischen Beirat.

Sie sind für 5 Jahre gewählt.

Es können weitere Fach-Leute zum künstlerischen Beirat dazukommen.

Die Personen arbeiten ehrenamtlich.

Das heißt: Sie bekommen kein Geld für ihre Arbeit.


Die Aufgaben vom künstlerischen Beirat

Der künstlerische Beirat berät:

  • den Stiftungs-Rat
  • und den Vorstand.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kunst-Stiftung

In der Kunst-Stiftung arbeiten 4 Personen.

Sie bekommen für die Arbeit Geld.

Bei Projekten arbeitet die Kunst-Stiftung auch mit anderen Personen zusammen.

Frau Kristin Heckl ist für das Thema Förderung zuständig.
So kann man Frau Kristin Heckl erreichen:
Telefon: 0345 29 89 72 94
E-Mail: info@kunststiftung-sachsen-anhalt.de


Wer hat in den letzten Jahren eine Förderung bekommen?

Auf der Internet-Seite gibt es ein Archiv.

Das Archiv ist nach Jahren geordnet.

Für jedes Jahr gibt es eine Liste.

In der Liste stehen die Namen der Künstler und Künstlerinnen.

Alle in der Liste haben Geld von der Kunst-Stiftung bekommen.

Außerdem stehen im Archiv alle geförderten Projekte.