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Förderantrag-Barrierefrei

Richt-Linie zur Vergabe von Förder-Mitteln

Dieser Text in Leichter Sprache ist eine Zusatz-Information.

Der Text kann nicht vor Gericht verwendet werden.

Was sind Förder-Mittel?

Förder-Mittel sind ein Geld-Zuschuss.

Man nennt es auch: Förder-Geld.


Was ist die Richt-Linie zur Vergabe von Förder-Geld?

Richt-Linien sind Regeln.

In den Regeln steht zum Beispiel: Wer Förder-Geld beantragen kann.


Seit wann gelten die Richt-Linien?

Die Richt-Linien gelten seit dem 10. November 2022


Die Aufgaben der Kunst-Stiftung Sachsen-Anhalt

  • Die Kunst-Stiftung fördert zeitgenössische Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt.

Zeitgenössische Kunst bedeutet:
Kunst-Werke von Künstlern und Künstlerinnen, die noch leben.

  • Sie macht Kunst in Sachsen-Anhalt und in der Welt bekannt.
  • Die Kunst-Stiftung macht auch eigene Projekte.

Wer kann einen Antrag für Förder-Geld stellen?

Alle Kunst-Schaffenden können einen Antrag stellen.
Kunst-Schaffende sind alle, die sich mit Kunst beschäftigen. 
Das können einzelne Personen oder Gruppen sein. 
Es können aber auch Vereine, Organisationen oder Stiftungen sein.

Wichtig ist:

  • Die Kunst-Schaffenden müssen aus Sachsen-Anhalt sein.
  • Einzel-Personen müssen frei schaffende Künstler und Künstlerinnen sein.
    Frei schaffend heißt: Die Künstler und Künstlerinnen dürfen keine feste Arbeit im Kunst-Bereich haben.
  • oder das Kunst-Projekt muss sich mit Sachsen-Anhalt beschäftigen.

Was fördert die Kunst-Stiftung Sachsen-Anhalt?

Die Kunst-Stiftung fördert:

  • Kunst-Projekte
  • und Arbeits-Stipendien

Kunst-Projekte sind zum Beispiel:

  • Theaterstücke,
  • Lesungen
  • Installationen
    Eine Installation ist zum Beispiel die Gestaltung von einem Raum mit Kunst. 
  • oder Festivals.

Wichtig ist zum Beispiel auch:

  • Die Kunst-Projekte und Arbeits-Stipendien sollen nicht nur wichtig für Sachsen-Anhalt sein.
  • Die Kunst-Projekte und Arbeits-Stipendien sollen etwas Besonderes sein.
  • Die Kunst-Projekte und Arbeits-Stipendien können zum Beispiel auch für Kinder und Jugendliche sein.

Welche Kunst fördert die Kunst-Stiftung?

  • Bildende Kunst
    Dazu gehört: Malerei, Bildhauerei oder Architektur
  • Angewandte Kunst
    Dazu gehört: Kunst-Hand-Werk und Design
  • Film und Theater
  • Literatur und Musik.

Gibt es Förder-Geld für den Kauf von Kunst-Werken? 

Auch für den Kauf von Kunst-Werken kann man Förder-Geld beantragen.

Dafür gibt es genaue Regeln.


Wer bekommt kein Förder-Geld?

  • Schüler und Schülerinnen
  • Studenten und Studentinnen

und Auszubildende dürfen sich nicht für eine Förderung bewerben.


Der Antrag für Förder-Geld

Die Kunst-Schaffenden müssen sich für eine Förderung bewerben.

Was ist für die Bewerbung wichtig?
Die Kunst-Schaffenden müssen einen Antrag ausfüllen.

Und sie müssen zum Beispiel:

  • das Kunst-Projekt genau beschreiben,
  • aufschreiben was das Projekt kostet und
  • Arbeits-Proben mitschicken.

Wie wird das Förder-Geld ausbezahlt?

Dafür gibt es viele Regeln.
Die Regeln nennt man: Vergabe-Grundsätze.
Sie stehen in verschiedenen Gesetzen.
Die Kunst-Stiftung muss diese Regeln beachten.


Was müssen die Kunst-Schaffenden beachten?

Möchten die Kunst-Schaffenden Förder-Geld beantragen?
Dann müssen sie vieles beachten.

Zum Beispiel:

  • Und sie dürfen mit dem Projekt nicht vor dem Antrag beginnen.
    Es gibt aber auch Ausnahmen.
  • Die Kunst-Schaffenden müssen das Förder-Geld möglichst schnell für das Projekt ausgeben.
  • Die Kunst-Schaffenden dürfen das Förder-Geld nur für das Projekt ausgeben.
  • Und sie müssen genau aufschreiben, was sie mit dem Geld bezahlt haben.

Das Logo der Kunst-Stiftung Sachsen-Anhalt

Auf dem Werbe-Material der Kunst-Schaffenden muss immer das Logo der Kunst-Stiftung aufgedruckt sein.

Zum Beispiel auf:

  • Plakaten,
  • Katalogen
  • oder Internet-Seiten.

Auf dem Werbe-Material muss auch dieser Satz stehen:

„Gefördert durch die Kunst-Stiftung des Landes Sachsen-Anhalt.“


Informationen über die Projekte

Die Kunst-Schaffenden sollen über ihre Projekte informieren.

Zum Beispiel in Zeitungen.


Wer entscheidet über das Förder-Geld?

Der Künstlerische Beirat prüft die Bewerbungen der Kunst-Schaffenden. Der Stiftungs-Rat sagt, wer Förder-Geld bekommt. 


Wann kann das Projekt beginnen?

Haben die Kunst-Schaffenden eine Förder-Zusage erhalten?

Dann dürfen sie mit dem Projekt beginnen. 

Es gibt aber auch Ausnahmen.


Was ist nach dem Ende des Projekts wichtig?

Am Ende von einem Projekt ist die Arbeit für die Kunst-Schaffenden nicht zu Ende.

Sie müssen einen Bericht über ihr Projekt schreiben.

Der Bericht muss 3 Monate nach dem Ende des Projekts fertig sein. 

Die Kunst-Schaffenden müssen auch Dokumente von ihrer Arbeit mitschicken. 

Zum Beispiel:

  • Bücher,
  • CDs
  •  oder Zeitungs-Artikel.

Manchmal müssen die Kunst-Schaffenden n das Förder-Geld zurück-bezahlen.

Zum Beispiel: 

  • wenn das Projekt-Ziel nicht erreicht wurde
  • oder wenn das Förder-Geld nicht für das Projekt eingesetzt wurde.

Was sind Arbeits-Stipendien?

Einzelne Künstler und Künstlerinnen können sich auch für Arbeits-Stipendien bewerben.

Arbeits-Stipendien sind eine besondere Unterstützung.

Künstler und Künstlerinnen bekommen dann 3 bis 6 Monate lang Geld.

Eine Verlängerung ist manchmal möglich.

Die Künstler und Künstlerinnen bekommen ein Tausend 5 Hundert Euro im Monat.

Die Künstler und Künstlerinnen dürfen in dieser Zeit kein anderes Förder-Geld erhalten.


Was ist bei der Bewerbung für ein Arbeits-Stipendium wichtig?

Die Bewerber und Bewerberinnen für ein Arbeits-Stipendium müssen vieles beachten:

  • Die Bewerber und Bewerberinnen müssen frei schaffende Künstler und Künstlerinnen sein. 
  • Sie müssen in Sachsen-Anhalt wohnen.
  • Oder das Projekt-Thema muss mit Sachsen-Anhalt zu tun haben.
  • Außerdem müssen die Bewerber und Bewerberinnen ihr Projekt genau beschreiben. 

Und sie müssen ihren Lebens-Lauf mitschicken. 


Ende des Arbeits-Stipendiums

Am Ende eines Arbeits-Stipendiums müssen die Künstler und Künstlerinnen viel beachten.

Sie müssen einen Bericht schreiben.

Darin beschreiben sie das Projekt.

Die Künstler und Künstlerinnen müssen das Projekt auch in der Öffentlichkeit vorstellen.Das müssen sie vorher mit der Kunst-Stiftung besprechen.