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Die Kunststiftung fördert die Erstellung von Werkverzeichnissen von Künstlerinnen und Künstler

Antrage für die Förderung eines Werkverzeichnisses können bis zum 12. Juni 2024 eingereicht werden

Die Kunststiftung Sachsen-Anhalt fördert die Erstellung von Werkverzeichnissen von Künstlerinnen und Künstlern. Das neue Programm soll Kunstschaffende dabei unterstützen, ihr Werk systematisch aufzuarbeiten und die Erfassung und Darstellung des künstlerischen Erbes des Bundeslandes zu fördern.

Das Werkverzeichnis, auch Catalogue Raisonné oder Œuvre-Katalog genannt, ist eine umfassende und kommentierte Auflistung sämtlicher Kunstwerke einer bildenden Künstlerin oder eines bildenden Künstlers, die nach wissenschaftlichen Standards erstellt wird. Das Programm fördert nur die Erfassung von Gesamtverzeichnissen und nicht von einzelnen Werkgruppen.

Das neue Förderprogramm soll nicht nur der umfassenden Sichtbarmachung des künstlerischen Erbes des Landes Sachsen-Anhalt dienen, sondern Gegenwartskünstlerinnen und -künstler dazu ermutigen, künstlerische Werke aller Gattungen systematisch zu erfassen, publizistisch und digital aufzubereiten und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Im Mittelpunkt des Programms steht insbesondere das ostdeutsche Kunsterbe, das Vermächtnis der Kunst der DDR und die Kunstgeschichte der Nachkriegszeit in Sachsen-Anhalt bis heute. Maßstab für eine Bewilligung ist die kunstgeschichtliche Bedeutung und die kulturelle Identität des Werks für die Region und darüber hinaus die nationale und internationale Sichtbarkeit, die auch durch ein mögliches Werkverzeichnis erhöht werden soll.

Antragstellung Werkverzeichnis

Die Bearbeitung des Werkverzeichnisses soll durch die Künstlerinnen und Künstler erfolgen und kann von Studierenden unterstützt werden. Der Antrag muss einen personellen Vorschlag für die Zusammenarbeit mit einer fachlich qualifizierten Beraterin oder einem fachlich qualifizierten Berater enthalten, der die Künstlerinnen und Künstler bei der Erfassung des Werkverzeichnisses berät. Die Erfassung des Verzeichnisses muss mit Hilfe einer bindenden digitalen Maske stattfinden, die die Kunststiftung zur Verfügung stellt.

Förderhöhe

Die Kunstschaffenden können im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung bis zu einer Höhe von max. 30.000 Euro pro Werkverzeichnis unterstützt werden. Über die Verwendung der Gelder muss ein jährlich zu erstellender Bericht vorgelegt werden, in dem die Arbeitsfortschritte umfassend dokumentiert werden. Maximal drei Jahre darf der Arbeitsprozess umfassen, spätestens dann muss ein Ergebnis digital und in Form einer Printpublikation vorliegen. Zu den Kosten, die bei der Erstellung des Verzeichnisses entstehen, werden keine Vorgaben gemacht. Abrechenbar sind beispielsweise das Honorar für den Berater und die studentischen Hilfskräfte, Druckkosten für die Printpublikation, Kosten für Fotografien, Reisekosten für Recherchen und für die Dokumentation nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG), Bürobedarf usw. Die Kosten müssen in direkter Verbindung zum Erstellungsprozess stehen und dokumentiert und begründet werden.

Bewerbungsvoraussetzungen

Für eine Zuwendung bewerben können sich alle in der Regel in Sachsen-Anhalt lebende Künstlerinnen und Künstler. Das Programm richtet sich an Kunstschaffende, die in Sachsen-Anhalt geboren wurden, hier tätig sind, im Land Sachsen-Anhalt wirken oder gewirkt haben. 

Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler, die zur Nachkriegsgeneration zählen, um 1945 oder später geboren sind und mindestens 25 Jahre professionell als Kunstschaffende tätig sind. Über diese Voraussetzungen muss ein Nachweis über die künstlerische Tätigkeit, Ausstellungen, Kataloge, Publikation und / oder ein Abschluss einer Kunsthochschule erbracht werden. Die Künstlerinnen und Künstler müssen einen erkennbaren Bezug zum Bundesland haben und dies muss sich persönlich und / oder professionell in den eingereichten Unterlagen niederschlagen. Mehrmalige Bewerbungen sind nach einer Absage der Förderung möglich.

Endergebnis

Das Werkverzeichnis muss so aufgearbeitet werden, dass ein präsentierbares Endergebnis vorliegt. Dieses Resultat besteht aus zwei Teilen:

•    Ein gängiges, digitales Speichermedium (z.B. USB-Stick) auf dem das fertig erfasste Werkverzeichnis gespeichert und digital zugänglich ist. Die digitale Erfassung muss auf Basis der von der Kunststiftung bereitgestellten digitalen Maske erfolgen. Diese digitale Erfassung bildet die Grundlage für eine später erfolgende digitale Veröffentlichung der Ergebnisse, um so eine öffentliche Sichtbarkeit für die Werkverzeichnisse herzustellen.

•    Ein Printkatalog, der das Werkverzeichnis publizistisch abbildet und der im Anschluss an Bibliotheken zur Aufbewahrung gegeben wird. Zehn dieser Exemplare müssen an die Kunststiftung übergeben werden.

Die Anträge können bis 28. November 2024 (es gilt der Poststempel) bei der Kunststiftung Sachsen-Anhalt, Neuwerk 11 in 06108 Halle (Saale) eingereicht werden.

Alle Informationen und das Antragsformular sind zu finden auf der Website der Kunststiftung-Sachsen-Anhalt.



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