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Soforthilfe für Künstler aus Sachsen-Anhalt

Die Kunst- und Kulturszene des Landes leidet in besonderem Umfang unter den Folgen der COVID-19 Pandemie. Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur hat daher verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Kunst- und Kulturszene auf den Weg gebracht. Eine finanzielle Soforthilfe des Landes für in existenzielle Notlage geratene Künstlerinnen und Künstler wird ab nächste Woche zu beantragen sein, weitere Maßnahmen der Bundesebene sollen folgen.

Zu den einzelnen Maßnahmen:

  1. Kurzfristige Unterstützung in Höhe von 400 € pro Monat und Person.

Antragsberechtigt sind selbständige Künstlerinnen und Künstler, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit wird erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt. Die Antragsberechtigten müssen ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben.

Rechtsgrundlage ist die Ausnahmeregelung Nr. 7.4 der Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt. Bewilligungsstelle ist das Landesverwaltungsamt. Das Antragsformular wird in Kürze auf der Webseite des Landesverwaltungsamts zur Verfügung stehen.

  1. Flexibilität im Umgang mit genehmigten, nach der Kulturförderrichtlinie des Landes geförderten Projekten

Für Projekte, die wegen der Pandemie nicht wie beantragt durchgeführt werden können, sowie Projekte, die zwischenzeitlich abgesagt worden sind, soll geprüft werden, ob bereits entstandene, unabwendbare Kosten und Regressansprüche als zuwendungsfähig anerkannt werden. Bei jedem der kritischen Fälle wird das Landesverwaltungsamt individuell und sorgfältig mit den Antragstellern bzw. Zuwendungsempfängern nach einer Lösung suchen. Projektträger sollen sich nach einer Förderung rechtzeitig beim Landesverwaltungsamt melden, wenn sie die Maßnahme nicht oder nur teilweise durchführen können.

  1. Weitere Maßnahmen des Bundes

Das Land wirkt weiter auf Bundesebene daraufhin, dass für Versicherte der Künstlersozialkasse die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum erlassen werden.

Staats- und Kulturminister Rainer Robra begrüßt die Ankündigung des Bundes, dass auch Künstler von den Hilfsleistungen für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen profitieren. Gleichzeitig mahnt er weitere Erleichterungen bei der Künstlersozialkasse an.

„Es ist eine gute Nachricht aus Berlin, dass auch Künstlerinnen und Künstler vom Programm ‚Corona-Hilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbständige‘, das unter anderem bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten vorsieht, profitieren sollen. Das halte ich grundsätzlich für hilfreich und ich danke den Verantwortlichen ausdrücklich dafür. Diese Hilfe ist aber noch nicht auskömmlich. Deswegen fordere ich zusätzlich vom Bund das zeitweilige Aussetzen der Beiträge von Künstlerinnen und Künstler an die für die Altersrente zuständige Künstlersozialkasse, ohne dass dadurch im Einzelfall finanzielle Nachteile bei der späteren Höhe der Altersrente entstehen dürfen. Diesen jetzt unvermeidlichen individuellen Beitragsausfall der Künstlerinnen und Künstlern sollte der Bund durch eine Erhöhung seines Zuschusses an die Künstlersozialkasse ausgleichen. Das wäre ein echte Entlastung, da die Einkünfte bei den meisten Künstlerinnen und Künstlern unverschuldet auf Null gefallen sind“, so Robra.

 

23. März 2020

Kunststiftung Sachsen-Anhalt

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