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Abgabetermin für Arbeitsstipendien und Projektförderung

Noch bis zum 10. Dezember 2012 haben Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie Institutionen in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, für ein von ihnen geplantes künstlerisches Projekt ein Arbeitsstipendium zu beantragen oder einen Antrag auf Projektförderung einzureichen. Für das Jahr 2013 vergibt die Kunststiftung außerdem je ein Aufenthaltsstipendium für die Künstlerhäuser in Ahrenshoop und Wiepersdorf. Antragsschluss hierfür ist der 15. Januar 2013.

Die Kunststiftung fördert zeitgenössische Kunst in Sachsen-Anhalt durch die Vergabe von Stipendien und Projektfördermitteln. Die Förderung erfolgt in der Regel durch Stipendien oder eine Teilfinanzierung des Vorhabens. Dabei sind es häufig gerade die kleinen und außergewöhnlichen Ideen, die durch gezielte und professionelle Förderung eine oft erstaunliche Resonanz erzeugen. Neben den Arbeitsstipendien und Projektfördermitteln sind Konzepte zur Galerie- und Kurzfilm­Förderung feste Bestandteile der Förderpraxis.

Bewerbungen für Arbeitsstipendien und Projektförderungen können bis zum 10. Dezember 2012 bei der Landeskunststiftung, Neuwerk 11, 06108 Halle (Saale), eingereicht werden. Abgabefrist für die Aufenthaltsstipendien in Ahrenshoop und Wiepersdorf ist der 15. Januar 2013. Über die Bewerbungen entscheidet der Stiftungsrat der Kunststiftung, Maßstab für eine Beurteilung ist die künstlerische Qualität des Vorhabens und ein aussagekräftiges Motivationsschreiben.

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