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Abgabetermin notieren!

 

Der nächste Abgabetermin für die Anträge auf Stipendien, Projektförderungen und Publikationszuschüsse rückt näher! Die Kunststiftung freut sich wieder auf kreative Einfälle, frische Ideen, neue Einsichten und ungewohnte Blickwinkel! Abgabeschluss ist der 7. Juni 2022, 18 Uhr!  Die Unterlagen können direkt in der Kunststiftung am Neuwerk 11 in 06108 Halle abgegeben oder per Post mit Aufgabestempel 07.06. 2022 an die genannte Adresse geschickt werden.

 

Außerdem bieten die Mitarbeiter der Kunststiftung wieder eine Onlineberatung an: am 9. Mai 2022 um 11 Uhr. Anmeldungen dafür sind unter oeffentlichkeitsarbeit@kunststiftung-sachsen-anhalt.de möglich.

Die Kunststiftung vergibt ihre Arbeitsstipendien und Projektmittel für sämtliche Kunstsparten: angewandte und bildende Kunst, Film, Fotografie, Literatur, Musik, Tanz, Theater und interdisziplinäre Projekte sowie Kunstvermittlung. Darüber hinaus gibt es Sonderförderprogramme: für Film wage-mutig sowie für Galerien und Ausstellungen frei-raum. Außerdem werden von der Stiftung Publikationen im Rahmen der Projektförderung mit einer Festbetragsfinanzierung unterstützt.
Arbeitsstipendien, die mit 1000 Euro monatlich bedacht sind, können für drei oder sechs Monate beantragt werden und dienen der Förderung künstlerischer Einzelleistungen. Durch die Vergabe von Arbeitsstipendien soll insbesondere das konzentrierte Arbeiten an einem neuen Vorhaben ermöglicht werden. Das Stipendium kann auch für Arbeitsaufenthalte außerhalb des Wohnsitzes (In- und Ausland) genutzt werden.
Förderanträge für Projekte können von einzelnen Personen, Institutionen und Vereinen eingereicht werden. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des Projekts. Gefördert werden Vorhaben, die in Sachsen-Anhalt initiiert werden und innerhalb des Bundeslandes sowie überregional oder international wirksam sind.
Mit dem Programm wage-mutig werden Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme sowie experimentelle Formen des dokumentarischen und fiktionalen Films unterstützt. Antragsberechtigt sind Produzenten und Filmemacher, die ihren ersten Wohnsitz in Sachsen–Anhalt haben oder deren Filmthema sich auf Sachsen-Anhalt bezieht. Gefördert werden die Drehbuch- und Projektentwicklung mit einem Stipendium von bis zu 3.000 Euro, die Filmproduktion mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro sowie die Präsentation auf nationalen oder internationalen Festivals mit bis zu 2.000 Euro.
Über die Bewilligung der Anträge entscheidet der Stiftungsrat im Herbst 2022.
Mehr zu den einzelnen Fördermöglichkeiten sowie Antragsunterlagen finden Sie hier.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit ist auf durchgehendes Gendern verzichtet worden. Es sind immer alle Geschlechter (m/ w/ d) gemeint.

3. Mai 2022

Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt

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