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Hilfe für Künstler und Selbständige

Das Land Sachsen-Anhalt und der Bund bemühen sich derzeit, die durch die Einnahmeausfälle entstandenen Verluste auch bei Künstlern, Selbständigen und Soloselbständigen zu minimieren. An dieser Stelle finden Sie nützliche Links zu den Unterstützungsmaßnahmen.

Sachsen-Anhalt hat ein Sofortprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer angekündigt, das auf den angekündigten Hilfen des Bundes basieren und auf die Wirtschaftsstruktur Sachsen-Anhalts passgenau zugeschnitten sein soll.

Antragsberechtigte und Voraussetzungen:

–  Künstler, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller.

– Die künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit wird erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt.

– Der Wohnsitz muss in Sachsen-Anhalt liegen.

– Höhe der Soforthilfe für Künstler in Sachsen-Anhalt: 400 Euro pro Monat für zunächst maximal 2 Monate.

– Rückzahlung der Künstler-Soforthilfe: Der monatliche Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

– Beantragung: Antrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder Post an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt schicken.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/3_wirtschaft_kultur_verbrschutz_bau/303/Corona/146050.pdf

 

Besonders betroffen von Verdienstausfällen sind jene Selbstständigen, die sich tatsächlich und nachweislich mit Covid-19 infiziert haben oder Ansteckungs- bzw. Krankheitsverdächtige sind, da sie mindestens in häusliche Quarantäne müssen.  Wenn sie dadurch ihre Arbeit nicht ausführen können, erhalten sie eine Entschädigung.

https://www.gruenderlexikon.de/news/urteile/coronahilfe-infektionsschutzgesetz-selbststaendige-erhalten-entschaedigungen-84233711#Verdienstausfall%20f%C3%BCr%20Selbstst%C3%A4ndige%20und%20Freiberufler

 

Die Bundesregierung verspricht unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

25. März 2020

Kunststiftung Sachsen-Anhalt

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