Loading...

New York (USA)

Artist-in-Residence-Programm für eine dreimonatige Teilnahme am „International Studio and Curatorial Program“ (ISCP)

Bewerbungsfrist:
Das Stipendium ist zur Zeit nicht ausgeschrieben.

 

Seit 2006 vergibt die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des internationalen Stipendiatenprogramms Stipendien an Künstler und Kuratoren für einen dreimonatigen Aufenthalt am renommierten International Studio and Curatorial Program (ISCP) in New York. Stipendiaten aus aller Welt können dort jeweils für einige Monate arbeiten und sich von der Stadt inspirieren lassen. Das Team des ISCP organisiert für die Künstler Kontakte zu Kuratoren und Museen. Schwerpunkt der Arbeit des ISCP ist die Vernetzung der internationalen Kunstszene. Damit hat das ISCP sich zu einer wichtigen Schnittstelle im New Yorker Kunstbetrieb entwickelt.

„Wem Berlin als Großstadt zu klein und provinziell ist, der findet im Big Apple einen verrückten Ort mit den Superlativen – auch in der Kunstszene, die man zu kennen meint und die sich in meinem Erleben wunderbar anders zeigten. Dank ihrem Charme wurde diese Stadt zu einem meiner Lieblingsorte.“ (Ilko Koestler, Stipendiat in New York 2016)

Zeitraum des Stipendiums
1. Juli – 30. September 2023

Art und Umfang des Stipendiums
Die Kunststiftung trägt die Kosten für ein dreimonatiges Arbeitsstipendium am ISCP, die Miete des Ateliers und des Apartments für 3 Monate, sowie Reise- und Auslandsversicherungskosten. Außerdem erhält der Künstler bzw. Kurator ein Stipendium in Höhe von 1.500 Euro pro Monat. Zusätzlich wird eine Mobilitätspauschale in Höhe von 500 Euro im Monat gezahlt.

Voraussetzungen und Bedingungen
Gefördert werden im Haupterwerb freischaffend tätige Künstlerinnen und Künstler der bildendenden und angewandten Kunst sowie Kuratorinnen und Kuratoren, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und berufliche Erfolge nachweisen können. Studierende können sich nicht bewerben. Die zeitliche Verfügbarkeit in der Zeit des beantragten Stipendiums wird vorausgesetzt.

Auswahlverfahren
Über die Bewerbungen entscheidet der Stiftungsrat der Landeskunststiftung. Maßstab für eine Beurteilung ist die künstlerische Qualität des Auslandsvorhaben bzw. das Motivationsschreiben und die eingereichten Arbeitsproben (maximal 5 Stück, A4, kopierfähig).

Widerruf oder Rücknahme der Bewilligung
Die Bewilligung der Fördermittel wird zurückgenommen und die geförderte Person zur Rückzahlung der Förderbeträge verpflichtet, wenn die Förderung durch unzutreffende Angaben erlangt wurde oder Umstände eingetreten sind, die den Förderungsbedingungen nicht mehr entsprechen bzw. die geförderte Person nicht mehr in der Lage ist, ihre als förderungswürdig erachteten künstlerischen Projekte zu beginnen oder fortzusetzen.

Bewerbungen können bis zum 18. Juli 2022 (es gilt der Poststempel) eingereicht werden.

 

Zurück zur Übersicht