Arbeitsstipendien

Arbeitsstipendien dienen der Förderung künstlerischer Einzelleistungen. Hierbei unterstützt die Stiftung künstlerische Vorhaben der Bildenden und Angewandten Kunst, der Künstlerischen Fotografie, der Darstellenden Kunst, der Literatur, der Musik, des Films (nur Drehbuch- und Projektentwicklung), des Designs, der Architektur und der Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des künstlerischen Vorhabens. Durch die Vergabe von Arbeitsstipendien soll insbesondere das konzentrierte Arbeiten an einem neuen Vorhaben ermöglicht werden.
Antragsberechtigt sind freischaffend tätige Künstlerinnen und Künstler, die im Haupterwerb selbstständig tätig sind und in der Regel ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Nicht antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler sowie Studierende und in einer Ausbildung stehende Personen.
Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.500 Euro monatlich. Die Förderung dauert in der Regel 3 oder 6 Monate. Sollte nach Beendigung des Stipendienvorhabens weiterer Förderbedarf bestehen, kann dafür erneut ein Antrag gestellt werden. Dies kann frühestens nach Abschluss des drei- bzw. sechsmonatigen Stipendiums und nach Einreichung eines Sachberichtes erfolgen. Ein Stipendienvorhaben kann nur für die Dauer von max. 12 Monaten gefördert werden.
Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist, dass für den Förderzeitraum von anderen Institutionen keinerlei Förderungen gewährt werden.
Bewerbungen sind bis zum 26.05.2025 um 00:00 Uhr möglich und sollen sich auf einen Förderzeitraum ab Dezember 2025 beziehen.
Hinweis: Stipendien werden nur an Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler vergeben. Für gemeinschaftliche Vorhaben von Künstlerkollektiven bzw. Künstlergruppen müssen jeweils separate Anträge als Einzelpersonen eingereicht werden. Es empfiehlt sich, die gleiche Benennung bei den Vorhaben zu wählen und sich in der Kurzbeschreibung aufeinander zu beziehen.