Arbeitsstipendien

Arbeitsstipendien dienen der Förderung künstlerischer Einzelleistungen. Hierbei unterstützt die Stiftung künstlerische Vorhaben der bildenden, angewandten und darstellenden Kunst, der künstlerischen Fotografie, der Literatur, der Musik, des Films, des Designs, der Architektur und der Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des künstlerischen Vorhabens. Durch die Vergabe von Arbeitsstipendien soll insbesondere das konzentrierte Arbeiten an einem neuen Vorhaben ermöglicht werden.
Antragsberechtigt sind freischaffend tätige Künstler und Künstlerinnen, die im Haupterwerb selbstständig tätig sind und in der Regel ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Nicht antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler sowie Studierende und in einer Erstausbildung stehende Personen.
Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.500 Euro monatlich, die Förderung dauert in der Regel 3 oder 6 Monate und kann in begründeten Fällen auf maximal 12 Monate verlängert werden. Hierzu bedarf es einer erneuten Antragstellung. Das Stipendium kann auch für Arbeitsaufenthalte außerhalb des Wohnsitzes (In- und Ausland) genutzt werden.