Projektförderungen

Die Stiftung unterstützt künstlerische Vorhaben der bildenden, angewandten und darstellenden Kunst, der künstlerischen Fotografie, der Literatur, der Musik, des Films, des Designs, der Architektur und der Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte. Förderanträge können von einzelnen Personen, Institutionen und Vereinen eingereicht werden. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des Projekts.
Gewährt werden im Rahmen der Projektförderung:
- Unterstützungen für künstlerische Einzelprojekte als Gesamtvorhaben
- Projektbausteine wie Konzeptentwicklung oder unterstützende Marketingmaßnahmen
- Publikationen (keine wissenschaftlichen Arbeiten)
- Kunstankäufe u.a.
Gefördert werden Projekte, die in Sachsen-Anhalt initiiert werden und innerhalb des Bundeslandes sowie überregional oder international wirksam sind. Die Förderung erfolgt in der Regel durch eine Anteilsfinanzierung des Projekts von maximal 50% der Gesamtkosten. Vor einer Teilfinanzierung muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein. Die Zusage der Kunststiftung dient auch als Empfehlung für weitere Akquisen. Da kleinere Projekte oft keine zusätzliche Finanzierung erreichen, können diese bei einem Finanzumfang von bis zu 5.000 Euro zu 100 Prozent gefördert werden. Filmproduktionen mit mehr als 30 Minuten Länge werden von der Kunststiftung ebenfalls mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert, so dass eine Aufnahme von Rückstellungen in den Finanzierungsplan nicht möglich ist.
Für Ankaufsvorhaben der zeitgenössischen Kunst können juristischen Personen des öffentlichen Rechts Zuschüsse gewährt werden, sofern der beantragte Förderanteil nicht über 80% der Gesamtkosten liegt.
Publikationen unterstützt die Stiftung im Rahmen der Projektförderung mit einer Festbetragsfinanzierung. So werden Druck- und Herstellungskostenzuschüsse in der Bildenden und Angewandten Kunst in der Regel für Künstlerkataloge lebender Künstler mit einem Betrag von bis zu 8.000 Euro gefördert. Literarische Werke (keine Erstlingswerke) werden mit bis zu 4.000 Euro unterstützt. Im Bereich Musik kann eine Festbetragsförderung für Booklets und für Kopierkosten von CDs in Höhe von 700 Euro beantragt werden. Des Weiteren werden im Rahmen von Publikationsförderungen auch die Gestaltung von Websites mit einem Festbetrag von 2.000 Euro bezuschusst.