Loading...

Abgabe in 10 Tagen: Kunststiftung erwartet Förderanträge

Die Uhr tickt, am 10. Dezember ist Abgabetermin für die Anträge auf Stipendien, Projektförderungen und Publikationszuschüsse! Bitte veröffentlichen Sie diesen Termin nochmals in Ihren Medien. Besonders in der gegenwärtigen Zeit und auch in der näheren Zukunft ist es der Kunststiftung ein tiefes Bedürfnis, Kunstschaffende zu unterstützen. Nur so kann die Stiftung ihrer Aufgabe und ihrem Anliegen gerecht werden: der zeitgenössischen Kunst zum Entstehen zu verhelfen und sie sichtbar zu machen!

Nachdem in der letzten Runde so viele Anträge eingereicht wurden wie noch nie in der Geschichte der Kunststiftung, freuen wir uns auch dieses Mal wieder auf kreative Einfälle, frische Ideen, neue Einsichten und ungewohnte Blickwinkel! 18 Uhr ist am 10. Dezember der Abgabeschluss. Die Unterlagen können direkt in der Kunststiftung am Neuwerk 11 in 06108 Halle abgegeben oder per Post mit Aufgabestempel 10.12.20 geschickt werden.

Die Kunststiftung vergibt ihre Arbeitsstipendien und Projektmittel für sämtliche Kunstsparten: angewandte und bildende Kunst, Film, Fotografie, Literatur, Musik, Tanz, Theater und interdisziplinäre Projekte sowie Kunstvermittlung. Darüber hinaus gibt es Sonderförderprogramme: für Film wage-mutig sowie für Galerien und Ausstellungen frei-raum. Außerdem werden von der Stiftung Publikationen im Rahmen der Projektförderung mit einer Festbetragsfinanzierung unterstützt.

Arbeitsstipendien, die mit 1000 Euro monatlich bedacht sind, können für drei oder sechs Monate beantragt werden und dienen der Förderung künstlerischer Einzelleistungen. Durch die Vergabe von Arbeitsstipendien soll insbesondere das konzentrierte Arbeiten an einem neuen Vorhaben ermöglicht werden. Das Stipendium kann auch für Arbeitsaufenthalte außerhalb des Wohnsitzes (In- und Ausland) genutzt werden.

Förderanträge für Projekte können von einzelnen Personen, Institutionen und Vereinen eingereicht werden. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des Projekts. Gefördert werden Vorhaben, die in Sachsen-Anhalt initiiert werden und innerhalb des Bundeslandes sowie überregional oder international wirksam sind.

Mit dem Programm wage-mutig werden Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme sowie experimentelle Formen des dokumentarischen und fiktionalen Films unterstützt. Antragsberechtigt sind Produzenten und Filmemacher, die ihren ersten Wohnsitz in Sachsen–Anhalt haben oder deren Filmthema sich auf Sachsen-Anhalt bezieht. Gefördert werden die Drehbuch- und Projektentwicklung mit einem Stipendium von bis zu 3.000 Euro, die Filmproduktion mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro sowie die Präsentation auf nationalen oder internationalen Festivals mit bis zu 2.000 Euro.

Über die Bewilligung der Anträge entscheidet der Stiftungsrat im Mai 2021.

Mehr zu den einzelnen Fördermöglichkeiten sowie Antragsunterlagen finden Sie hier.

01. Dezember 2020

Kunststiftung Sachsen-Anhalt

 

Zurück zur Übersicht