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Pressemitteilung 02

Landesrechnungshof verstößt gegen die Regeln

Der Vorstand der Landeskunststiftung hat die Veröffentlichung eines vorläufigen Entwurfs des Prüfberichts zu Landeskunststiftung durch den Landesrechnungshof scharf kritisiert

„Der Text enthält zahlreiche Fehler und diverse Spekulationen. Geradezu konsequent lässt er vieles aus, was für die Kunststiftung, ihre Arbeit und ihre Mitarbeiter spricht“ so Manon Bursian, die Direktorin der Stiftung.

Die Kunststiftung wurde im März 2006 mit einem Kapitalvermögen von 8.356.336,14 €ausgestattet. Die Erträge aus dem Kapital der Stiftung belaufen sich auf durchschnittlich 333.000 € pro Jahr. Es gab seit der Gründung kein einziges Jahr mit signifikantem Einbruch der Erträge. Die Kapitalerträge aus dem Jahr 2010 betragen 322.657,27 €, die Höhe des Kapitalvermögens mittlerweile 9.200.036,09 €. Die jährliche Rendite der Kunststiftung seit 2006 wurde im Jahr 2010 von Dr. Klaus Renger, Mitglied des Anlageausschusses der Kunststiftung und Börsenexperte der Mitteldeutschen Zeitung, mit ca. 6,5 % als „sehr gut“ bewertet.

Die Behauptung, dass der Vorstand der Stiftung spekulative Aktien- oder Wertpapiergeschäfte tätige, ist falsch. Die Anlagestrategie folgt konsequent der Richtlinie, die das Ministerium der Finanzen im Jahre 2005 ausgearbeitet hat. Diese Richtlinie sieht vor, dass 30 % des Stiftungsvermögens in Aktien angelegt werden, um entsprechende Renditen zu erwirtschaften. Sämtliche Anlagen werden durch die Geschäftsbanken Deutsche Bank und Commerzbank nach eingehender Expertise der Fachabteilungen dieser Institute getätigt. Trotzdem hat die Stiftung bereits im Jahr 2007 – also ein Jahr vor der globalen Finanzkrise 2008 – vorsorglich den Aktien- und Wertpapieranteil von einem Drittel des nach Anlagerichtlinie möglichen Anteils am Stiftungsvermögen auf ca. 10% abgesenkt.

„Es ist für uns nicht erklärbar, dass all dies in einem Berichtsentwurf, der Anspruch auf Objektivität erhebt, nicht erwähnt und gewürdigt wird“, so Bursian.

Auch andere Kapitel des Entwurfs enthielten zahlreiche Fehler und bemerkenswerte Lücken. „Obwohl es komplette Einsicht in die Unterlagen gab, werden meine beruflichen Qualifikationen falsch dargestellt. Meine vorherigen Tätigkeiten und internationalen Erfahrungen im Kunst- und Kulturbereich werden zum Beispiel auf ein Drittel des tatsächlichen Umfangs reduziert. Ob beabsichtigt oder nicht, führen diese Auslassungen dazu, meine fachliche Qualifikation und das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren in ein schlechtes Licht zu rücken und meinen Ruf im Land zu beschädigen“ so Manon Bursian.

All dies und mehr hätte in der vorgesehenen Stellungnahme klargestellt werden können, und zwar in der vom Landesrechnungshof gesetzten Frist. Die Weitergabe eines vorläufigen Entwurfs an Dritte widerspricht aber nicht nur dem vom Landesrechnungshof selbst vorgesehen Verfahren. Sie verstößt vor allem gegen § 96 der Landeshaushaltsordnung, wonach Ergebnisse von Prüfungen des Landesrechnungshofes, nicht jedoch vorläufige Entwürfe, den zuständigen Stellen übermittelt werden können. Offensichtlich sieht sich der Landesrechungshof nicht dazu verpflichtet, Beschuldigten vor seinem öffentlichen Urteil rechtliches Gehör zu gewähren.

Die öffentliche Diskussion, die sich an die Weitergabe dieses fehlerhaften Entwurfes durch den Landesrechnungshof anschließt, hat mittlerweile eine „inquisitorische“ Dimension erreicht. Erwartungsfroh überschreibt die Mitteldeutsche Zeitung ihren Bericht vom 12. Februar 2011 mit „Jetzt wird’s peinlich!“. Nach Berichten des Blattes wird eine „hochnotpeinliche“ Befragung der Direktorin und damit die Anwendung mittelalterlicher Verfahren zum Erwirken von Geständnissen gefordert. Jedermann kann sich über die Herkunft des Wortes „hochnotpeinlich“ bei Wikipedia kundig machen.

„Diese Sprache verstößt gegen alle Regeln des öffentlichen Diskurses in einem Rechtsstaat“ so Stiftungsdirektorin Manon Bursian.

Halle (Saale), 13. Februar 2011

 

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