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Pressemitteilung 16 – 2015

Antragsschluss 10. Juni! Jetzt bewerben auf die verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Noch bis Mittwoch, den 10. Juni 2015 können Anträge bei der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Folgende Fördermöglichkeiten bestehen:

  • Arbeitsstipendium
  • Projektförderung
  • Sonderförderprogramme: wage-mutig – die Filmförderung | Art Affairs – das Messeprogramm |frei-raum – Ausstellungs- und Galerieförderung

Die Entscheidung über die eingegangenen Anträge unterliegt einem zweistufigen Verfahren. So tagt zunächst der Künstlerische Beirat, der dann durch seine Empfehlungen den Stiftungsrat in seiner Entscheidungsfindung berät. Die Mitglieder des Stiftungsrats entscheiden im November 2015 letztlich über die Anträge.

Maßstab für eine Beurteilung ist die künstlerische Qualität des Vorhabens und eine aussagekräftige Beschreibung. Die Förderbereiche der Kunststiftung sind vielfältig und umfassen unter anderem Projekte der Malerei, Grafik, Bildhauerei und Architektur, der angewandten Kunst, des Theaters, des Tanzes und des Films, der Musik, Literatur, der Installation und Performance. Ziel der Stiftungsarbeit ist es, bei der Umsetzung künstlerischer Ideen zu helfen und Kunstschaffende auf ihrem kreativen Weg nachhaltig zu unterstützen.

Die Höhe der jährlichen Fördersumme liegt durchschnittlich bei ca. 500.000 € für die Förderung von KünstlerInnen und künstlerischen Projekten. Die Vergabe der Mittel erfolgt halbjährlich. Höhe des Stiftungsvermögen belief sich zum 31.12.2014 auf ca. 10,8 Mio. €.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und zum Bewerbungsverfahren unter: www.kunststiftung-sachsen-anhalt.de

04. Juni 2015

Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
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Neuwerk 11
06108 Halle (Saale)
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Kathrin Westphal
Tel.: 0345 29897297
Fax: 0345 29897295
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