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Pressemitteilung 25

Kunst- und Künstlerförderung in Sachsen-Anhalt 2011: Bewerbungsfrist für Stipendien- und Projektförderungen der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt endet am 10. Dezember 2010

Im Rahmen ihrer Stipendien- und Projektförderprogramme unterstützt die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt auch im kommenden Jahr Künstlerinnen und Künstler aller Sparten der Bildenden und Angewandten Künste, der Darstellenden Künste, der Medienkunst, der Literatur und der Musik – interdisziplinäre künstlerische Projekte darin eingeschlossen.

 Noch bis zum 10. Dezember 2010 haben Künstlerinnen und Künstler sowie Institutionen in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, für ein von ihnen für das kommende Jahr geplantes künstlerisches Projekt ein Arbeitsstipendium zu beantragen oder einen Antrag auf Projektförderung einzureichen.

Die Kunststiftung führt darüber hinaus auch 2011 die folgenden drei von ihr entwickelten erfolgreichen Programme fort:

Mit dem Galerieprogramm „RENT A GALLERY“ werden die öffentliche Präsentation und der Verkauf von zeitgenössischer Kunst gefördert. Die in den zurückliegenden Jahren in dieses Programm aufgenommenen Galerien haben die Kunstszene in verschiedenen Städten Sachsen-Anhalts belebt und sie mit ihren jeweils eigenen Ausstellungsprogrammen spürbar bereichert. Bewerben können sich Künstler, Galeristen, Kunstvereine und Kuratoren mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt. Der Förderzeitraum beträgt maximal zwei Jahre, die Fördersumme bis zu 15.000 Euro jährlich.

Um eine Unterstützung im Rahmen des Programms zur Messeförderung „ART AFFAIRS“ können sich Künstler, Designer und Galerien aus Sachsen-Anhalt bewerben, die sich an renommierten nationalen oder internationalen Kunst- und/oder Designmessen mit überregionaler Ausstrahlung beteiligen wollen. Die Fördersumme beträgt maximal 5.000 Euro.

Einige der im Rahmen des Kurzfilmprogramms „wage-mutig“ geförderten Filme haben ihren Weg zu internationalen Festivals gefunden und dadurch ein Publikum in vielen Ländern erreicht. Mit dem Programm werden Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme sowie experimentelle Formen des dokumentarischen und fiktionalen Films unterstützt. Antragsberechtigt sind Produzenten und Filmemacher, die ihren ersten Wohnsitz in Sachsen–Anhalt haben oder deren Filmthema sich auf Sachsen-Anhalt bezieht. Gefördert werden die Drehbuch- und Projektentwicklung mit einem Stipendium von bis zu 3.000 Euro, die Filmproduktion mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro sowie die Präsentation auf nationalen oder internationalen Festivals mit bis zu 2.000 Euro.

Für die Aufnahme in die Förderprogramme „RENT A GALLERY“, „ART AFFAIRS“ und „wage-mutig“ können jederzeit Anträge gestellt werden. Die Kunststiftung empfiehlt als nächstmöglichen Termin der Antragstellung den 10. Dezember 2010.

Für Bewerbungen um ein Stipendium für das Künstlerhaus Lukas und das Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf im kommenden Jahr hat die Kunststiftung die Bewerbungsfrist bis zum 14. Februar 2011 verlängert. 

 Details der Bewerbungsmodalitäten und Antragsformulare finden Interessenten unter www.kunststiftung-sachsen-anhalt.de 

Halle (Saale), 1. Dezember 2010

 

Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
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Friedemann-Bach-Platz 5
06108 Halle
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Tel.: 0345 212590
Fax: 0345 2029990
www.kunststiftung-sachsen-anhalt.de

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