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Pressemitteilung 26

Die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt teilt im Zusammenhang mit einem Artikel unter der Überschrift „Persönliche Referenzen“ in der heutigen Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung (2. Dezember 2010) mit:

Die Direktorin der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt, Manon Bursian, hat gegen die Weitergabe ihrer Personalakten an die Mitteldeutsche Zeitung Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Halle gestellt.

„Ganz offensichtlich mit dem Ziel, mich zu diskreditieren, sind ausgewählte Personalakten an die Mitteldeutsche Zeitung weitergeben worden, so Bursian. Ihre Berufung und Einstellung als Direktorin der Kunststiftung sei vollkommen anders verlaufen, als in der Mitteldeutschen Zeitung dargestellt.

Die Mitteldeutsche Zeitung stützt sich in dem genannten Artikel auf ein einzelnes Dokument aus dem Ministerium für Finanzen, in dem in Frage gestellt wird, dass Bursian den Einstellungsvoraussetzungen entspricht. Zudem wird behauptet, dass Bursian ein „über- und außertarifliches„ Gehalt bezieht.

Dazu Bursian: „Die Auswahlkommission, der der ehemalige Kultusminister Olbertz nicht angehörte, hat meine Qualifikation und Eignung im Sinne der Stellenausschreibung zweifelsfrei festgestellt. Dazu gehört, dass mein Fachhochschulabschluss im Sinne der geltenden Hochschulgesetze des Landes Sachsen-Anhalt als wissenschaftliches Hochschulstudium anerkannt wurde. Es ist absurd, mir vorzuwerfen, ich würde in den Genuss außertariflicher Sonderreglungen kommen. Mein Gehalt wurde in Übereinstimmung mit dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (BAT) durch das Kultus- und Finanzministerium gemeinsam festgelegt.

Halle (Saale), 2. Dezember 2010

Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
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