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Pressemitteilung 30 – 2016

Jetzt mit einem künstlerischen Vorhaben bewerben! Antragsfrist endet am 30. November 2016.  

Foto: Falk Wenzel

Die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt vergibt Arbeitsstipendien und Projektmittel für sämtliche Kunstsparten: für angewandte und bildende Kunst, Film, Fotografie, Literatur, Musik, Tanz, Theater und interdisziplinäre Projekte sowie Kunstvermittlung. Darüber hinaus gibt es folgende Sonderförderprogramme: Film – wage-mutig, Messe – Art Affairs und Ausstellungen – frei-raum.

Arbeitsstipendien dienen der Förderung künstlerischer Einzelleistungen. Durch die Vergabe von Arbeitsstipendien soll insbesondere das konzentrierte Arbeiten an einem neuen Vorhaben ermöglicht werden. Das Stipendium kann auch für Arbeitsaufenthalte außerhalb des Wohnsitzes (In- und Ausland) genutzt werden.
Förderanträge für Projekte können von einzelnen Personen, Institutionen und Vereinen eingereicht werden. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des Projekts. Gefördert werden Vorhaben, die in Sachsen-Anhalt initiiert werden und innerhalb des Bundeslandes sowie überregional oder international wirksam sind.
Mit dem Programm wage-mutig  werden Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme sowie experimentelle Formen des dokumentarischen und fiktionalen Films unterstützt. Antragsberechtigt sind Produzenten und Filmemacher, die ihren ersten Wohnsitz in Sachsen–Anhalt haben oder deren Filmthema sich auf Sachsen-Anhalt bezieht. Gefördert werden die Drehbuch- und Projektentwicklung mit einem Stipendium von bis zu 3.000 Euro, die Filmproduktion mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro sowie die Präsentation auf nationalen oder internationalen Festivals mit bis zu 2.000 Euro.
Um eine Unterstützung im Rahmen des Programms Art Affairs zur Messeförderung können sich Künstler, Designer und Galerien aus Sachsen-Anhalt bewerben, die sich an renommierten nationalen oder internationalen Kunst- und/oder Designmessen mit überregionaler Ausstrahlung beteiligen wollen. Die Fördersumme beträgt maximal 5.000 Euro. Bewerbungen um eine Förderung müssen mindestens drei Monate vor Messebeginn eingereicht werden.
Mit dem Ausstellungsförderprogramm frei-raum wird die öffentliche Präsentation von zeitgenössischer Kunst gefördert. In Sachsen-Anhalt leben und arbeiten viele Künstler, deren Werke oft nur in ihren Ateliers zu sehen sind. Deshalb fördert die Kunststiftung Ausstellungsprojekte zur zeitgenössischen Kunst mit bis zu 15.000 Euro pro Jahr.

Abgabeschluss für allgemeine Stipendienanträge, Sonderprogramme und Projektvorhaben ist am 30. November 2016 (es gilt der Poststempel) | Messeförderung ganzjährig mindestens drei Monate vor Messebeginn

Mehr zu den einzelnen Fördermöglichkeiten sowie Antragsunterlagen und Förderrichtlinien unter www.kunststiftung-sachsen-anhalt.de

25. November 2016

Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
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Neuwerk 11
06108 Halle (Saale)
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Kathrin Westphal
Tel.: 0345 29897297
Fax: 0345 29897295
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Foto: Falk Wenzel

Marc Fromm: Maneki Neko - Winkekatzen, 2014

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