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Antragsschluss am 30. Juni: Bitte bewerben Sie sich!

Liebe Künstlerinnen und Künstler,

am 30. Juni 2023 ist Abgabeschluss für die Anträge auf Arbeitsstipendien und Projektförderungen bei der Kunststiftung Sachsen-Anhalt. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen!

Die Kunststiftung unterstützt mit Arbeitsstipendien und Projektförderungen alle Sparten der bildenden, angewandten und darstellenden Kunst und des Designs sowie Vorhaben aus den Bereichen Literatur, Musik, Fotografie und interdisziplinäre Projekte. Zudem gibt es die Sonderförderprogramme „frei–raum“, das Programm zur Ausstellungs- und Galerieförderung, und „wage–mutig“, ein Filmförderprogramm.

Arbeitsstipendien, die mit 1000 Euro monatlich bedacht sind, können für drei oder sechs Monate beantragt werden und dienen der Förderung künstlerischer Einzelleistungen. Durch die Vergabe von Arbeitsstipendien soll insbesondere das konzentrierte Arbeiten an einem neuen Vorhaben ermöglicht werden.

Projektförderungen werden für Vorhaben aller Kunstsparten von einzelnen Personen, Institutionen und Vereinen vergeben. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des Projekts. Gefördert werden Vorhaben, die in Sachsen-Anhalt initiiert werden und innerhalb des Bundeslandes sowie überregional oder international wirksam sind. Im Rahmen einer Projektförderung werden auch Ankaufvorhaben zeitgenössischer Kunst und Publikationen unterstützt.

Alle Informationen zu den Förderprogrammen der Kunststiftung gibt es unter: www.kunststiftung-sachsen-anhalt.de/foerderung/, alle Antragsformulare finden Sie auch in der folgenden Übersicht: www.kunststiftung-sachsen-anhalt.de/antragsuebersicht/

Fragen rund um die Antragstellung von Projektförderungen und Arbeitsstipendien beantworten die Mitarbeiter der Kunststiftung Sachsen-Anhalt am Donnerstag, den 25. Mai 2023, ab 10 Uhr telefonisch oder über Video-Schalte! Interessierte können sich bis zum 23. Mai unter oeffentlichkeitsarbeit@kunststiftung-sachsen-anhalt.de mit ihrem vollständigen Namen und unter Nennung ihres Vorhabens (Arbeitsstipendium oder Projektförderung) anmelden und erhalten im Anschluss einen Telefontermin oder einen Zugangslink für das Videomeeting.

Der nächste Antragsschluss ist am 30. Juni 2023. Die Unterlagen können an diesem Tag bis 18 Uhr direkt in den Geschäftsräumen der Kunststiftung Sachsen-Anhalt am Neuwerk 11 in 06108 Halle (Saale) abgegeben oder per Post mit Aufgabestempel 30. Juni 2023 an die genannte Adresse geschickt werden.

Über die Bewilligung der Anträge entscheidet der Stiftungsrat im Dezember 2023.

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