
Seyðisfjörðu (Island)

Die Kunststiftung Sachsen-Anhalt vergibt in Kooperation mit dem Skaftfell Art Centre in Seyðisfjörður ein zweimonatiges internationales Arbeitsstipendium.
Bewerbungen sind bis zum 29.09.2025 um 24:00 Uhr möglich.
Island, ein Land mit atemberaubender Natur, mit vulkanischem Feuer, Schnee und Gletschern, mit mehr Schafen und Papageientauchern als Menschen, mit Sommernächten, in denen es nur zwei Stunden etwas dunkler, aber Wintertagen, an denen es nur vier Stunden hell wird, ein Land mit Sommertemperaturen um 13 °C, aber vielen heißen Thermalquellen – das ist die neue Destination für ein Stipendium der Kunststiftung.
Kulturaffin sind sie, die Isländer. „Die eine Hälfte der Bewohner liest, die andere Hälfte schreibt“, sagen sie über ihr Land. Das gilt in etwa auch für Musik und bildende Kunst. Immer wieder Neues auszuprobieren, ist wesentlicher Bestandteil der isländischen Kultur.
Seyðisfjörður liegt im Osten Islands in der Region Austurland am Ende des gleichnamigen Fjordes. Dort befindet sich das Skaftfell Art Center, ein regionales Zentrum für bildende Kunst in Ostisland.
Es ist eine unabhängige, gemeinnützige Kunstorganisation. Gegründet wurde das Skaftfell Art Center (https://skaftfell.is/) 1998 von einer Gruppe von Kunstliebhabern zu Ehren des schweizerisch-deutschen Dichters, Aktions- und Objektkünstlers Dieter Roth, der im letzten Jahrzehnt seines Lebens häufig in Seyðisfjörður lebte und arbeitete. Er beeinflusste das kulturelle Leben der Stadt nachhaltig.
Der Name der Organisation stammt von der ursprünglichen Bezeichnung des Holzgebäudes, das 1907 erbaut wurde. Auf den 420 m² befinden sich neben dem Hauptausstellungsraum, in dem das ganze Jahr über Ausstellungen stattfinden, eine 150 m² große Galerie und ein Bistro mit einer Bibliothek. Das Residenzprogramm wird in zwei weiteren Häusern durchgeführt.
Skaftfell fördert und präsentiert zeitgenössische Kunst auf internationaler Ebene durch sein Künstlerresidenzprogramm, Ausstellungen, Workshops, Künstlergespräche und Kooperationen mit anderen Kunstorganisationen. Es ist ein Treffpunkt für Künstler und Einheimische und dient als Zentrum für bildende Kunst in ganz Ostisland.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten des Art Centers können einen eigenen Atelierraum nutzen und sind in der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Sie werden fachlich unterstützt und beraten bei der Kontaktaufnahme zu Galerien, Museen, Kunstvereinen etc. sowie bei der Vernetzung in der isländischen Kunstszene. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten gern persönliche Fragen des Alltags.
Fragen vorab beantworten wir gern gemeinsam mit der Direktorin des Skaftfell Art Centers, Frau Celia Harrison, in einem Onlinemeeting am 25. August 2025 um 11:00 Uhr. Bei Interesse melden Sie sich bitte an unter projekte@kunststiftung-sachsen-anhalt.de.
Zeitraum des Stipendiums: 1. August bis 30. September 2026
Die Kunststiftung trägt die Unterbringungs-, Atelier-, Auslandskrankenversicherungs- und Reisekosten des Kunstschaffenden sowie ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.500 Euro. Zusätzlich wird eine Mobilitätspauschale in Höhe von 500 Euro im Monat gezahlt.
Gefördert werden im Haupterwerb freischaffend tätige Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und berufliche Erfolge nachweisen können sowie ausgewiesene künstlerische Erfahrung besitzen. Studierende können sich nicht bewerben. Die Verfügbarkeit in der Zeit des beantragten Stipendiums sowie ein gültiger Reisepass werden vorausgesetzt.
Der Stiftungsrat der Landeskunststiftung entscheidet über die Bewerbungen unter Hinzuziehung des künstlerischen Beirats. Bewertungskriterien sind die künstlerische Qualität des Projekts und der eingereichten Arbeitsproben sowie die Aussagekraft des Motivationsschreibens.
Widerruf oder Rücknahme der Bewilligung:
Die Bewilligung der Fördermittel wird zurückgenommen und die geförderte Person zur Rückzahlung der Förderbeträge verpflichtet, wenn die Förderung durch unzutreffende Angaben erlangt wurde oder Umstände eingetreten sind, die den Förderungsbedingungen nicht mehr entsprechen bzw. die geförderte Person nicht mehr in der Lage ist, ihre als förderungswürdig erachteten künstlerischen Projekte zu beginnen oder fortzusetzen.









