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Paris (Frankreich) – Fondation Fiminco

Bewerbungsfrist:
12. August 2024

Die Kunststiftung Sachsen-Anhalt vergibt in Kooperation mit der Fondation Fiminco ein zweimonatiges internationales Arbeitsstipendium für einen Aufenthalt in Paris.

Damit ermöglicht die Kunststiftung Künstlerinnen und Künstlern aus dem Bereich Bildende und Angewandte Kunst mit französischen Akteurinnen und Akteuren sowie Kunstschaffenden aus aller Welt zusammenzuarbeiten. Die Fondation Fiminco stellt den logistischen und organisatorischen Rahmen für die künstlerische Tätigkeit und Präsentation. Die internationale Künstlerresidenz bietet als Plattform für interdisziplinären Austausch etablierten und aufstrebenden Kunstschaffenden die außergewöhnliche Gelegenheit, ihre Projekte in einem innovativen Umfeld zu entwickeln, ihre professionellen Netzwerke auszubauen und ihre Arbeit einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
Die Fondation Fiminco (Fiminco – Fondation Fiminco) wurde 2017 als Unternehmensstiftung der Groupe FIMINCO gegründet und nahm 2019 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz im ehemaligen Industriegelände in Romainville, Grand-Paris, wo derzeit ein neues Kulturquartier entsteht. Das ehemalige Industriegelände beherbergt auf aktuell 11.000 qm eine Ausstellungshalle, die Künstlerresidenz der Fondation Fiminco mit ihren sieben Werkstätten, Kunstgalerien, die zeitgenössische Kunstsammlung der Region Île-de-France, eine Filmproduktionsfirma, einen Buchverlag, den Campus der Kunst- und Designschule Parsons Paris und ab 2025 auch ein Theater mit 600 Plätzen, Probenräume sowie die renommierte nationale Theaterhochschule (CNSAD).

Vergeben wird ein Stipendium für den Zeitraum 10. Oktober bis 13. Dezember 2024. Die Kunststiftung trägt dabei die Kosten für das Arbeitsstipendium, Unterbringungs- und Reisekosten sowie die Kosten einer Auslandskrankenversicherung. Für den Stipendiaten bzw. die Stipendiatin stehen zum Wohnen ein Studio im Gästehaus und zum Arbeiten ein Atelier, Zugang zu den Werkstätten sowie ein umfangreiches Begleitprogramm zur Verfügung.

Bewerbungen können bis zum 12. August 2024 bei der Kunststiftung Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Die Auswahl erfolgt voraussichtlich noch im August 2024.

Für alle interessierten Künstler und Künstlerinnen bieten wir die Möglichkeit einer Videokonferenz, um offene Fragen zu beantworten. Das Gespräch findet am 25. Juli um 11.00 Uhr statt. Bitte melden Sie sich unter projekte@kunststiftung-sachsen-anhalt.de an. Sie erhalten im Anschluss einen Teilnehmerlink von uns.

Hinweise zum Bewerberverfahren
Zeitraum des Stipendiums:
10. Oktober bis 13. Dezember 2024

Art und Umfang des Stipendiums:
Die Kunststiftung trägt die Kosten für das Arbeitsstipendium, die Unterbringungs- und Reisekosten sowie eine Auslandskrankenversicherung. Der Kunstschaffende erhält ein Stipendium in Höhe von 1.500,00 Euro im Monat und zusätzlich eine Mobilitätspauschale in Höhe von 500 Euro im Monat.

Voraussetzungen und Bedingungen:
Gefördert werden im Haupterwerb freischaffend tätige Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende und Angewandte Kunst, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und berufliche Erfolge nachweisen können. Studierende können sich nicht bewerben. Die zeitliche Verfügbarkeit im Stipendienzeitraum wird vorausgesetzt.

Auswahlverfahren:
Über die Bewerbungen entscheidet der Stiftungsrat der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt mit Unterstützung des künstlerischen Beirates. Maßstab für eine Beurteilung ist die künstlerische Qualität des Vorhabens und der eingereichten Arbeitsproben sowie die Aussagekraft des Motivationsschreibens.

Widerruf oder Rücknahme der Bewilligung:
Die Bewilligung der Fördermittel wird zurückgenommen und die geförderte Person zur Rückzahlung der Förderbeträge verpflichtet, wenn die Förderung durch unzutreffende Angaben erlangt wurde oder Umstände eingetreten sind, die den Förderungsbedingungen nicht mehr entsprechen bzw. die geförderte Person nicht mehr in der Lage ist, ihre als förderungswürdig erachteten künstlerischen Projekte zu beginnen oder fortzusetzen.

Bewerbungsschluss:
Bewerbungen können bis zum 12. August 2024 postalisch eingereicht werden. Zur fristgerechten Einreichung zählt der Poststempel der Deutschen Post.



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