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Pond Farm (USA)

Bewerbungsfrist:
27. März 2024

Die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt vergibt in Kooperation mit dem Artist-in-Residence-Program Pond Farm ein einmonatiges internationales Arbeitsstipendium in Kalifornien, USA.

Das Stipendium richtet sich an Künstler und Künstlerinnen aller Genres aus Sachsen-Anhalt, die an deutsch-amerikanischer Exilgeschichte interessiert sind und sich von der Landschaft, der Geschichte und der besonderen Aura des Ortes für ihre kreative Arbeit inspirieren lassen möchten. Der Aufenthalt soll Anregungen und Möglichkeiten bieten, neue Ideen zu erarbeiten, Kontakte zu knüpfen, ein Projekt zu realisieren und zum deutsch-amerikanischen Kulturaustausch beizutragen.

Die Pond Farm war ab 1942 bis zu ihrem Tod im Jahr 1985 der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt von Marguerite Friedlaender-Wildenhain. Nach Lehre und Gesellentätigkeit in der Dornburger Werkstatt des Bauhauses lehrte und arbeitete die 1896 in Écully bei Lyon geborene, weltweit bekannte Keramikerin an der heutigen Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle. Wegen ihrer jüdischen Herkunft und als Bauhaus-Künstlerin von den Nationalsozialisten entlassen, emigrierte sie 1933 nach Holland. Sieben Jahre später musste sie erneut fliehen. In den USA wurde sie Mitbegründerin einer Künstlerkolonie nahe Guerneville im Bundesstaat Kalifornien. Die Kunstschaffenden nannten den abgelegenen Platz in der Region von Sonoma County, etwa 1,5 Stunden nördlich von San Francisco, Pond Farm.

Nachdem sich die Gemeinschaft 1949 aufgelöst hatte, gründete Marguerite Friedlaender-Wildenhain ihre „Pond Farm Pottery“. Neben ihrer Lehrtätigkeit an vielen US-amerikanischen Schulen – darunter am Black Mountain College, der Alfred University, der University of Utah und dem Luther College – wurden die Workshops ihrer Pond Farm Summer School Anziehungspunkt für zahllose junge Künstlerinnen und Künstler, die sie in der Tradition von Thüringer Töpferhandwerk und Bauhaus unterrichtete. Ihre Lehre und ihr Werk sind mit eigener Programmatik von großem Einfluss auf die amerikanische Studio Pottery-Bewegung, die seit den 1940er Jahren an der Westküste beheimatet ist und – wie auch die europäische Studio Pottery – das Medium Keramik auf Augenhöhe mit den freien Künsten zu verorten sucht.

Im Jahr 2016 wurde die Pond Farm in das National Register of Historic Places aufgenommen und im Dezember 2023 zum National Historic Landmark erklärt. Sie liegt in der Austin Creek State Recreation Area, ca. 1,5 km oberhalb der Armstrong Woods State Reserve, einem geschützten Redwood-Wald. Beide gehören zum kalifornischen Staatparksystem (California State Parks).

Der Stipendiat bzw. die Stipendiatin wohnt im Lanier House, dem Gästehaus (Fotos vom Gästehaus) des historischen Pond Farm Pottery-Anwesens, zu dem eine Scheune aus dem späten 19. Jahrhundert, Marguerite Friedlaender-Wildenhains kleines, von ihr selbst gebautes, Haus und ein von dichtem Wald umgebener großer, verwilderter Garten gehören.

Für die Arbeit stehen dem Stipendiaten bzw. der Stipendiatin ein Atelier zur Verfügung. Da derzeit keine Brennöfen vor Ort zur Verfügung stehen, ist das Arbeiten mit Ton leider nicht möglich. Guerneville ist der nächstgelegene Ort. Er liegt am Russian River und verfügt über eine aktive Künstlerszene. Weitere Künstlerateliers und Werkstätten sind im unmittelbaren Umfeld zu finden. Der Pazifik und seine Strände liegen ca. 30 Minuten mit dem Auto entfernt.

Informationen über die Pond Farm finden sich auf deren Website und auch auf der Unterseite zu deren eigenem Residenz-Programm. Auf der rechten Seite im Download-Bereich haben wir eine PDF mit Bildern (© Stewards of the Coast and Redwoods California State Parks) von der Werkstatt, dem Lanier-Haus und dem Gelände bereitgestellt. Vor Ort steht u. a. die deutschsprachige Mitarbeiterin Birgit Nielsen (Birgit.Nielsen@parks.ca.gov) zur Verfügung.

Hinweise zum Bewerberverfahren
Das Stipendium wird für den Zeitraum 1. bis 31. Oktober 2024 ausgeschrieben.

Art und Umfang des Stipendiums
Die Kunststiftung trägt die Kosten für das Arbeitsstipendium, die Unterbringungs- und Reisekosten sowie eine Auslandskrankenversicherung. Der Kunstschaffende erhält ein Stipendium in Höhe von 1.500,00 Euro im Monat und zusätzlich eine Mobilitätspauschale in Höhe von 500 Euro im Monat.

Voraussetzungen und Bedingungen
Gefördert werden im Haupterwerb freischaffend tätige Künstlerinnen und Künstler aus allen Sparten (Bildende und Angewandte Kunst, Musik, Design, Literatur etc.), die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und berufliche Erfolge nachweisen können. Studierende können sich nicht bewerben. Die zeitliche Verfügbarkeit im Stipendienzeitraum wird vorausgesetzt. Ein PKW-Führerschein wird in Anbetracht der Abgelegenheit des Ortes empfohlen.

Auswahlverfahren
Über die Bewerbungen entscheidet der Stiftungsrat der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt mit Unterstützung des künstlerischen Beirates. Maßstab für eine Beurteilung ist die künstlerische Qualität des Vorhabens und der eingereichten Arbeitsproben sowie die Aussagekraft des Motivationsschreibens.

Widerruf oder Rücknahme der Bewilligung
Die Bewilligung der Fördermittel wird zurückgenommen und die geförderte Person zur Rückzahlung der Förderbeträge verpflichtet, wenn die Förderung durch unzutreffende Angaben erlangt wurde oder Umstände eingetreten sind, die den Förderungsbedingungen nicht mehr entsprechen bzw. die geförderte Person nicht mehr in der Lage ist, ihre als förderungswürdig erachteten künstlerischen Projekte zu beginnen oder fortzusetzen.

Bewerbungsschluss
Bewerbungen können bis zum 27. März 2024 postalisch eingereicht werden. Zur fristgerechten Einreichung zählt der Poststempel der Deutschen Post.

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