
Pond Farm (Kalifornien, USA)

Die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt vergibt in Kooperation mit dem Artist-in-Residence-Program Pond Farm ein einmonatiges internationales Arbeitsstipendium in Kalifornien, USA.
Das Stipendium ist momentan nicht ausgeschrieben.
Das Stipendium richtet sich an Künstler und Künstlerinnen aller Genres aus Sachsen-Anhalt, die an deutsch-amerikanischer Exilgeschichte interessiert sind und sich von der Landschaft, der Geschichte und der besonderen Aura des Ortes für ihre kreative Arbeit inspirieren lassen möchten. Der Aufenthalt soll Anregungen und Möglichkeiten bieten, neue Ideen zu erarbeiten, Kontakte zu knüpfen, ein Projekt zu realisieren und zum deutsch-amerikanischen Kulturaustausch beizutragen.
Die Pond Farm war ab 1942 bis zu ihrem Tod im Jahr 1985 der Lebens- und Arbeitsmittelpunkt von Marguerite Friedlaender-Wildenhain. Nach Lehre und Gesellentätigkeit in der Dornburger Werkstatt des Bauhauses lehrte und arbeitete die 1896 in Écully bei Lyon geborene, weltweit bekannte Keramikerin an der heutigen Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle. Wegen ihrer jüdischen Herkunft und als Bauhaus-Künstlerin von den Nationalsozialisten entlassen, emigrierte sie 1933 nach Holland. Sieben Jahre später musste sie erneut fliehen. In den USA wurde sie Mitbegründerin einer Künstlerkolonie nahe Guerneville im Bundesstaat Kalifornien. Die Kunstschaffenden nannten den abgelegenen Platz in der Region von Sonoma County, etwa 1,5 Stunden nördlich von San Francisco, Pond Farm.
Nachdem sich die Gemeinschaft 1949 aufgelöst hatte, gründete Marguerite Friedlaender-Wildenhain ihre „Pond Farm Pottery“. Neben ihrer Lehrtätigkeit an vielen US-amerikanischen Schulen – darunter am Black Mountain College, der Alfred University, der University of Utah und dem Luther College – wurden die Workshops ihrer Pond Farm Summer School Anziehungspunkt für zahllose junge Künstlerinnen und Künstler, die sie in der Tradition von Thüringer Töpferhandwerk und Bauhaus unterrichtete. Ihre Lehre und ihr Werk sind mit eigener Programmatik von großem Einfluss auf die amerikanische Studio Pottery-Bewegung, die seit den 1940er Jahren an der Westküste beheimatet ist und – wie auch die europäische Studio Pottery – das Medium Keramik auf Augenhöhe mit den freien Künsten zu verorten sucht.
Im Jahr 2016 wurde die Pond Farm in das National Register of Historic Places aufgenommen und im Dezember 2023 zum National Historic Landmark erklärt. Sie liegt in der Austin Creek State Recreation Area, ca. 1,5 km oberhalb der Armstrong Woods State Reserve, einem geschützten Redwood-Wald. Beide gehören zum kalifornischen Staatparksystem (California State Parks).
Der Stipendiat bzw. die Stipendiatin wohnt im Lanier House, dem Gästehaus des historischen Pond Farm Pottery-Anwesens, zu dem eine Scheune aus dem späten 19. Jahrhundert, Marguerite Friedlaender-Wildenhains kleines, von ihr selbst gebautes, Haus und ein von dichtem Wald umgebener großer, verwilderter Garten gehören. Für die Arbeit stehen dem Stipendiaten bzw. der Stipendiatin ein Atelier zur Verfügung. Da derzeit keine Brennöfen vor Ort zur Verfügung stehen, ist das Arbeiten mit Ton leider nicht möglich. Familienmitglieder und Freunde können nicht auf der Pond Farm aufgenommen werden.
Guerneville ist der nächstgelegene Ort. Er liegt am Russian River und verfügt über eine aktive Künstlerszene. Weitere Künstlerateliers und Werkstätten sind im unmittelbaren Umfeld zu finden. Der Pazifik und seine Strände liegen ca. 30 Minuten mit dem Auto entfernt.
Informationen über die Pond Farm finden sich unter https://pondfarm.org und https://pondfarm.org/pond-farm-air/. Vor Ort steht u. a. die deutschsprachige Mitarbeiterin Birgit Nielsen (Birgit.Nielsen@parks.ca.gov) zur Verfügung.
Zeitraum des Stipendiums: Der Zeitraum wird in Absprache mit dem Kooperationspartner festgelegt.
Die Kunststiftung trägt die Unterbringungs-, Auslandskrankenversicherungs- und Reisekosten des Kunstschaffenden sowie ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.500 Euro. Zusätzlich wird eine Mobilitätspauschale in Höhe von 1.000 Euro im Monat gezahlt.
Gefördert werden im Haupterwerb freischaffend tätige Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und berufliche Erfolge nachweisen können sowie ausgewiesene künstlerische Erfahrung besitzen. Studierende können sich nicht bewerben. Die Verfügbarkeit in der Zeit des beantragten Stipendiums sowie ein gültiger Reisepass werden vorausgesetzt.
Über die Bewerbungen entscheidet der Stiftungsrat mit Unterstützung des künstlerischen Beirates. Maßstab für eine Beurteilung ist die künstlerische Qualität des Vorhabens und der eingereichten Arbeitsproben sowie die Aussagekraft des Motivationsschreibens.
Widerruf oder Rücknahme der Bewilligung:
Die Bewilligung der Fördermittel wird zurückgenommen und die geförderte Person zur Rückzahlung der Förderbeträge verpflichtet, wenn die Förderung durch unzutreffende Angaben erlangt wurde oder Umstände eingetreten sind, die den Förderungsbedingungen nicht mehr entsprechen bzw. die geförderte Person nicht mehr in der Lage ist, ihre als förderungswürdig erachteten künstlerischen Projekte zu beginnen oder fortzusetzen.

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