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Rechtsgrundlagen

Die Kunststiftung des Landes fördert die zeitgenössische Kunst in Sachsen-Anhalt. Sie unterstützt Projekte in der bildenden und angewandten Kunst, den darstellenden Künsten, Film und Theater, Medienkunst, Literatur und Musik sowie interdisziplinäre Projekte.

Die Kunststiftung wurde per Gesetz vom 15.10.2004 errichtet und nahm im Februar 2005 ihre Arbeit auf. Am 02.02.2005 konstituierte sich der Stiftungsrat, im April desselben Jahres trat der künstlerische Beirat zusammen. Mit ihrem Grundkapital und den Glücksspielabgaben der Lotto-Toto-GmbH und Einnahmen und Reinerträgen der Losbrieflotterien „Rubbel-Luzi“ war die Stiftung bis 2022 unabhängig von öffentlichen Zuschüssen. Seit 2022 erhält sie zudem Mittel aus einer Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Sachsen-Anhalt.

Die Funktionen der Stiftungsgremien, Vorstand, Stiftungsrat und künstlerischer Beirat, werden durch das Stiftungserrichtungsgesetz (GVBl. LSA Nr. 56/2004 vom 20.10.2004) und durch die Satzung der Stiftung festgelegt. Förderanträge können von einzelnen Personen, Institutionen und Vereinen eingereicht werden. Gewährt werden Projektförderungen und Stipendien. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt und der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) gemäß Landeshaushaltsordnung (LHO) Sachsen-Anhalts in der jeweils geltenden Fassung.