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Kyōto (Japan)

Bewerbungsfrist:
27. April 2026

Die Kunststiftung Sachsen-Anhalt vergibt in Kooperation mit dem Goethe-Institut Japan ein internationales Arbeitsstipendium für einen dreimonatigen Aufenthalt in der Villa Kamogawa in Kyōto, Westjapan.

Bewerbungsschluss: 27. April 2026 um 23:59 Uhr

Das Stipendium richtet sich an Kunst- und Kulturschaffende, die den interkulturellen Austausch zwischen Deutschland und Japan in einem Umfeld realisieren möchten, das Tradition und Gegenwart in besonderer Weise verbindet. Die Villa Kamogawa versteht sich dabei nicht nur als Arbeits- und Wohnort, sondern als Raum der Begegnung – zwischen Deutschland und Japan, zwischen unterschiedlichen künstlerischen Disziplinen und zwischen Vergangenheit und Zukunft.

Die Villa Kamogawa
Sie ist ein Ort des Austauschs, der Konzentration und der künstlerischen Weiterentwicklung. Um die Vernetzung zwischen Kulturschaffenden zu stärken und den interkulturellen Dialog intensiver zu fördern, arbeitet die Villa Kamogawa im Rahmen ihres Residenzprogramms mit Partnerinstitutionen in Ostasien und Europa zusammen. Neben Stipendien für Kulturschaffende aus Deutschland werden auch regionale Künstlerinnen und Künstler gefördert. So begegnen Kunstschaffende aus Deutschland, Europa und Ostasien ihren Kolleginnen und Kollegen aus Japan, um gemeinsam Projekte zu entwickeln, lokale Traditionen neu zu interpretieren, globale Fragestellungen aufzugreifen und nach neuen Lösungen zu suchen.

Die Vielfalt an Ideen, Themen und kulturellen Hintergründen, die im „Haus der Ideen“ zusammenkommt, lässt den interkulturellen Austausch bereits am Tisch der Gemeinschaftsküche auf der Residenzetage beginnen. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten eröffnen sich Einblicke in einen ungewohnten Alltag sowie in eine neue städtische und soziale Umgebung. Durch Besuche, Gespräche und Arbeitskontakte mit lokalen Kulturschaffenden entstehen neue Perspektiven, Methoden und Materialien. Diese Impulse können nach und nach in die eigene künstlerische Arbeit einfließen oder den Anstoß für neue Produktionen geben.

Zeitraum des Stipendiums: 10. September bis 8. Dezember 2026

Die Kunststiftung trägt die Unterbringungs-, Auslandskrankenversicherungs- und Reisekosten des Kunstschaffenden sowie ein Stipendium in Höhe von 1.500 Euro monatlich. Zusätzlich wird eine Mobilitätspauschale in Höhe von 500 Euro monatlich gezahlt.

Gefördert werden im Haupterwerb freischaffend tätige Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und berufliche Erfolge nachweisen können sowie ausgewiesene künstlerische Erfahrung besitzen. Studierende können sich nicht bewerben. Die Verfügbarkeit in der Zeit des beantragten Stipendiums wird vorausgesetzt.

Hinweis: Die Regularien der Villa Kamogawa sehen es vor, dass der Stipendiat bzw. die Stipendiatin über eine Haftpflichtversicherung verfügen muss. Diese ist gegenüber der Villa Kamogawa nachzuweisen. Die Mitnahme von Kindern auf eigene Kosten ist möglich. Diese können den örtlichen Kindergarten besuchen. Nähere Informationen dazu erteilt die Institutsleitung.

Der Stiftungsrat der Landeskunststiftung entscheidet über die Bewerbungen unter Hinzuziehung des künstlerischen Beirats. Bewertungskriterien sind die künstlerische Qualität des Projekts und der eingereichten Arbeitsproben sowie die Aussagekraft des Motivationsschreibens.

Widerruf oder Rücknahme der Bewilligung:
Die Bewilligung der Fördermittel wird zurückgenommen und die geförderte Person zur Rückzahlung der Förderbeträge verpflichtet, wenn die Förderung durch unzutreffende Angaben erlangt wurde oder Umstände eingetreten sind, die den Förderungsbedingungen nicht mehr entsprechen bzw. die geförderte Person nicht mehr in der Lage ist, ihre als förderungswürdig erachteten künstlerischen Projekte zu beginnen oder fortzusetzen.

Villa Kamogawa, Atelier und Wohnbereich, Foto: SS-Osaka_Masato-Uchiyama

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Bewerbungsunterlagen

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