Loading...

Sankt Petersburg (Russische Föderation)

Ein- bis dreimonatiges Arbeitsstipendium

Bewerbungsfrist:
Das Stipendium ist zur Zeit nicht ausgeschrieben.

Die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt ein Arbeitsstipendium für einen Aufenthalt von ein bis drei Monaten in Sankt Petersburg aus. Der Zeitraum des Stipendiums zwischen Juli und November 2015 kann zusammen mit der Dauer des Aufenthaltes frei gewählt werden.

Das Programm richtet sich an Künstler und Kuratoren aller Sparten, die sich für Tradition und Moderne interessieren und ihre Kenntnisse über die russische und europäische Geschichte sowie über zeitgenössische Bewegungen vielfältiger Bereiche, wie Architektur, Kunst und Kunsthandwerk, erweitern möchten. Die Künstler sind eingeladen, die verschiedenen Aspekte russischer Kultur und gesellschaftlicher Entwicklung in einer kulturellen Metropole kennenzulernen. Der Aufenthalt soll Anreiz und Inspiration sein, neue Ideen zu erarbeiten und ein Projekt zu realisieren. Vor Ort betreut von der erfahrenen, Deutsch sprechenden Kuratorin Anna Lebedkova erhalten sie die Möglichkeit, Tendenzen der Kunstszene in St. Petersburg zu studieren, sich mit anderen Künstlern auszutauschen, Kontakte zu knüpfen und ihre Arbeitsergebnisse einem internationalen Publikum zu präsentieren. Regelmäßige Besuche von Gastkritikern, Exkursionen in Museen, Galerien und Ateliers sollen die Stipendiaten mit Ressourcen und Möglichkeiten der  russischen  Kunstszene vertraut machen. Im Rahmen des jährlich im September stattfindenden internationalen Art Prospekt Festivals für zeitgenössische Kunst können Stipendiaten zudem ihre Arbeiten öffentlich präsentieren.

Die Kunststiftung kooperiert im Rahmen des Stipendiums mit zahlreichen renommierten Partnern, u.a. dem Ausstellungszentrum für Fotografie ROSPHOTO, dem Museum für Stadtgeschichte St. Peterburg, der Lichtschov-Stiftung, CEC Artslink, der Lomonosov Porzellanmanufaktur, dem Anna Achmatowa Museum, dem Dostojewski Museum und dem Städtischen Skulpturenmuseum. Es besteht die Möglichkeit sowohl in den Werkstätten der Institutionen, als auch in den Sammlungen zu arbeiten.

Sankt Petersburg ist mit seinen über 5 Mio. Einwohnern und seiner vergleichsweise kurzen aber ereignisreichen Stadtgeschichte die jüngste und zugleich europäischste der russischen Metropolen. An Finnland grenzend, wird Sankt Petersburg nach einem Poem Aleksander Puschkins auch als „Fenster nach Europa“ bezeichnet. Heute stehen die Kulturschaffenden mehr denn je im regen Austausch mit anderen Staaten und Künstlern in der ganzen Welt, insbesondere der Ostseeregion. Die auch „Venedig des Nordens“ genannte Stadt Peters des Großen stellt eine Brücke zwischen der vielfach in Kunst und Literatur beschriebenen „russischen Seele“ und dem europäischen Aufbruchsgedanken dar. Die historische Innenstadt mit 2.300 Palästen, Prunkbauten und Schlössern ist Weltkulturerbe der UNESCO. Die Stadt selbst ist ein Kunstobjekt, das nach dem Vorbild Amsterdams mit unzähligen Brücken und Wasserstraßen entworfen und erbaut wurde.

Sankt Petersburg gilt im In- und Ausland als kulturelle Hauptstadt Russlands: mit seinen über 200 Museen, darunter die Eremitage und das Russische Museum als weltbekannte, 45 Galerien und Ausstellungshallen, 80 Kulturhäusern, 80 Theaterstätten sowie 100 Konzerthäusern. Im Jahr 2010 eröffnete mit dem Erarta Museum das größte Privatmuseum für zeitgenössische Kunst und im Jahr 2014 war die 10. Manifesta, eine bedeutende europäische Biennale für zeitgenössische Kunst, zu Gast in Sankt Petersburg.

Zeitraum des Stipendiums
Der Zeitraum des Stipendiums zwischen Juli und November 2015 kann zusammen mit der Dauer des Aufenthaltes von bis zu drei Monatenfrei gewählt werden.

Art und Umfang des Stipendiums
Die Kunststiftung trägt die Kosten für ein bis zu dreimonatiges Arbeitsstipendium, die Miete des Ateliers und des Apartments bis zu 3 Monate sowie Reise- und Auslandsversicherungskosten. Außerdem erhält der Künstler bzw. Kurator ein Stipendium in Höhe von 1.000 Euro pro Monat.

Voraussetzungen und Bedingungen
Gefördert werden Kunstschaffende aus allen Sparten sowie Kuratorinnen und Kuratoren, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und berufliche Erfolge nachweisen können. Studierende können sich nicht bewerben. Die zeitliche Verfügbarkeit in der Zeit des beantragten Stipendiums wird vorausgesetzt.

Auswahlverfahren
Über die Bewerbungen entscheidet der Stiftungsrat der Landeskunststiftung mit Unterstützung des künstlerischen Beirates. Maßstab für eine Beurteilung ist die künstlerische Qualität des Vorhabens und der eingereichten Arbeitsproben sowie die Aussagekraft des Motivationsschreibens.

Widerruf oder Rücknahme der Bewilligung
Die Bewilligung der Fördermittel wird zurückgenommen und die geförderte Person zur Rückzahlung der Förderbeträge verpflichtet, wenn die Förderung durch unzutreffende Angaben erlangt wurde oder Umstände eingetreten sind, die den Förderungsbedingungen nicht mehr entsprechen bzw. die geförderte Person nicht mehr in der Lage ist, ihre als förderungswürdig erachteten künstlerischen Projekte zu beginnen oder fortzusetzen.

Bewerbungen konntenbis zum 24. Februar 2015 (Posteingangsstempel der Landeskunststiftung) eingereicht werden.



Bildergalerie »
bisherige Stipendiaten:

Nina Hannah Kornatz
Christian Kreis

Zurück zur Übersicht