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Pressemitteilung 19- 2018

Jetzt mit einem künstlerischen Vorhaben bewerben: Antragsschluss ist 13. Juni 2018

Noch bis Mittwoch, den 13. Juni 2018 können Anträge bei der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Folgende Fördermöglichkeiten bestehen:
– Arbeitsstipendium
– Projektförderung
– Sonderförderprogramme: wage-mutig – die Filmförderung |frei-raum – Ausstellungs- und Galerieförderung | Art Affairs – Messeförderung

Die Entscheidung über die eingegangenen Anträge unterliegt einem zweistufigen Verfahren. So tagt zunächst der Künstlerische Beirat, der dann durch seine Empfehlungen den Stiftungsrat in seiner Entscheidungsfindung berät. Die Mitglieder des Stiftungsrats entscheiden im Dezember 2018 letztlich über die Anträge.

Maßstab für eine Beurteilung ist die künstlerische Qualität des Vorhabens und eine aussagekräftige Beschreibung. Die Förderbereiche der Kunststiftung sind vielfältig und umfassen unter anderem Projekte der Malerei, Grafik, Bildhauerei und Architektur, der angewandten Kunst, des Theaters, des Tanzes und des Films, der Musik, Literatur, der Installation, Performance und Druckkostenzuschüsse. Ziel der Stiftungsarbeit ist es, bei der Umsetzung künstlerischer Ideen zu helfen und Kunstschaffende auf ihrem kreativen Weg nachhaltig zu unterstützen.

Die Höhe der jährlichen Fördersumme liegt durchschnittlich bei ca. 500.000 € für die Förderung von KünstlerInnen und künstlerischen Projekten. Die Vergabe der Mittel erfolgt halbjährlich.

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und zum Bewerbungsverfahren unter: www.kunststiftung-sachsen-anhalt.de

7. Juni 2018

Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt
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Neuwerk 11
06108 Halle (Saale)
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Kathrin Westphal
Tel.: 0345 29897297
Fax: 0345 29897295
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