wage-mutig – Kurzfilmförderung
die Filmförderung

Drehbuch- und Projektentwicklung:
Mit dem Kurzfilmprogramm „Wage-Mutig“ möchte die Kunststiftung vor allem junge Filmemacher bei der Entwicklung von Filmproduktionen unterstützen. Es kann sich bei dem zu fördernden Projekt um Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme sowie experimentelle Formen des dokumentarischen und fiktionalen Films handeln. Grundsätzlich werden im Rahmen des Programms Kurzfilme bis zu einer Länge von maximal 30 Minuten gefördert.
Die Kunststiftung fördert die Drehbuch- und Projektentwicklung von Kurzfilmen mit einem dreimonatigen Stipendium in Höhe von 1.500 Euro monatlich.
Antragsberechtigt sind im Haupterwerb selbstständig tätige Filmemacher bzw. Kunstschaffende, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben oder sich in ihrem Projekt auf Sachsen-Anhalt beziehen. Nicht antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler sowie Studierende und in einer Ausbildung stehende Personen. Die Betreuung durch einen Fachmentor kann bei Erstlingswerken ebenfalls mit einem Zuschuss von der Kunststiftung gefördert werden.
Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist, dass für den Förderzeitraum von anderen Institutionen keinerlei Förderungen gewährt werden.
Bewerbungen sind bis zum 10.11.2025 um 24:00 Uhr möglich und sollen sich auf einen Förderzeitraum ab Juli 2026 beziehen.
Hinweis: Stipendien werden nur an Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler vergeben. Für gemeinschaftliche Vorhaben von Künstlerkollektiven bzw. Künstlergruppen müssen jeweils separate Anträge als Einzelpersonen eingereicht werden. Es empfiehlt sich, die gleiche Benennung bei den Vorhaben zu wählen und sich in der Kurzbeschreibung aufeinander zu beziehen.

Mit dem Kurzfilmprogramm „Wage-Mutig“ möchte die Kunststiftung vor allem junge Filmemacher bei der Produktion von Filmen unterstützen. Es kann sich bei dem zu fördernden Projekt um Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme sowie experimentelle Formen des dokumentarischen und fiktionalen Films handeln.
Grundsätzlich werden im Rahmen des Programms Kurzfilme bis zu einer Länge von maximal 30 Minuten gefördert. Die Kunststiftung fördert die Filmproduktion mit einem Zuschuss von 90% der Gesamtkosten bis zu einem Betrag von maximal 20.000 Euro als Anteilsfinanzierung.
Antragsberechtigt sind Produktionsfirmen/ Produzenten und Filmemacher, die ihren Sitz/ ihren ersten Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben oder sich in ihrem Projekt auf Sachsen-Anhalt beziehen.
Bewerbungen sind bis zum 10.11.2025 um 24:00 Uhr möglich und sollen sich auf einen Förderzeitraum ab Juli 2026 beziehen.
Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Will der Antragsstellende vor der Bewilligung der Zuwendung mit dem Vorhaben beginnen (vorzeitiger Maßnahmebeginn), so bedarf dies grundsätzlich einer Begründung und der vorherigen Zustimmung der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt. Voraussetzung für eine Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag.
Natürliche Personen können bei der Finanzierung eines Projektes keine unbaren (geldwerte) Leistungen geltend machen. Der Finanzierungsplan juristischer Personen darf unbare Eigenleistungen nur in Höhe von maximal 10% der Gesamtausgaben enthalten. Die Aufnahme von Rückstellungen in den Finanzierungsplan nicht möglich ist.

Mit dem Kurzfilmprogramm „Wage-Mutig“ möchte die Kunststiftung vor allem junge Filmemacher u. a. bei der Präsentation von Filmen unterstützen. Es kann sich bei dem zu fördernden Projekt um Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme sowie experimentelle Formen des dokumentarischen und fiktionalen Films handeln.
Grundsätzlich werden im Rahmen des Programms Kurzfilme bis zu einer Länge von maximal 30 Minuten gefördert. Die Präsentation auf nationalen oder internationalen Festivals wird mit bis zu 2.000 Euro als Festbetragsfinanzierung unterstützt.
Antragsberechtigt sind Produktionsfirmen/ Produzenten und Filmemacher, die ihren Sitz/ ihren ersten Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben oder sich in ihrem Projekt auf Sachsen-Anhalt beziehen.
Bewerbungen sind bis zum 10.11.2025 um 24:00 Uhr möglich und sollen sich auf einen Förderzeitraum ab Juli 2026 beziehen.
Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Will der Antragsstellende vor der Bewilligung der Zuwendung mit dem Vorhaben beginnen (vorzeitiger Maßnahmebeginn), so bedarf dies grundsätzlich einer Begründung und der vorherigen Zustimmung der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt. Voraussetzung für eine Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag.
Natürliche Personen können bei der Finanzierung eines Projektes keine unbaren (geldwerte) Leistungen geltend machen. Der Finanzierungsplan juristischer Personen darf unbare Eigenleistungen nur in Höhe von maximal 10% der Gesamtausgaben enthalten. Die Aufnahme von Rückstellungen in den Finanzierungsplan nicht möglich ist.


Lange Kurzfilmnächte: