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Art Affairs – das Messeprogramm

die Messeförderung

Bewerbungsschluss:
3 Monate
vor Messebeginn

Für Designer und Kunstschaffende der Bildenden und Angewandten sowie der Darstellenden Kunst gehören Aus- und Vorstellungen ihrer Werke bzw. Produktionen auf Kunst- und Designmessen bzw. Stückebörsen zu den wichtigsten Repräsentations-, Verkaufs- und Werbeplattformen.

Das Programm „Art Affairs“ richtet sich vor allem an junge Künstler und Künstlerinnen der Bildenden und Angewandten sowie Darstellenden Kunst, Designer und Designerinnen sowie Galerien und Ensembles/Theatergruppen, die sich auf dem Kunst- und Fachmarkt etablieren wollen. Die Kunststiftung fördert die Teilnahme an Aus- und Inlandsmessen mit überregionaler Bedeutung. Antragsberechtigt sind Kunstschaffende, Designer, Galerien und Ensembles/Theatergruppen, die ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben.

Die Stiftung gewährt einen finanziellen Zuschuss in Höhe von maximal 5.000 Euro als Anteilsfinanzierung. Bezuschusst werden Standgebühren, messebezogene Betriebskosten und Aufsichten, Reise- und Übernachtungskosten, Versicherungen, Kosten für messebezogene Informationsmaterialien sowie weitere Kosten für die Standpräsentation.

Es wird um eine Begründung für die Wahl der Messe und den dort zu erwartenden Erfolg gebeten. Eingereicht werden muss eine vollständige Übersicht der auszustellenden Objekte/ vorzustellenden Produktionen/Stücke, ein Präsentationskonzept, die Zusage der Messe bei kuratierten Messen sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan für das Vorhaben. Prinzipiell können sich Kunstschaffende, Designer, Galerien und Ensembles/Theatergruppen für eine Einzel- oder Gruppenausstellung bzw. Einzel- und Gruppenpräsentation bei einer Messe bewerben.

Bewerbungen müssen spätestens drei Monate vor dem Messetermin eingereicht werden.

Natürliche Personen können bei der Finanzierung eines Projektes keine unbaren (geldwerte) Leistungen geltend machen. Der Finanzierungsplan juristischer Personen darf unbare Eigenleistungen nur in Höhe von maximal 10% der Gesamtausgaben enthalten.



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Zur Antragsstellung:

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