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New York (USA)

Artist-in-Residence-Programm für eine Teilnahme am International Studio and Curatorial Program

Bewerbungsschluss:
Momentan keine Ausschreibung

 

Die Kunststiftung vergibt im Rahmen des internationalen Stipendiatenprogramms Stipendien an Künstler und Künstlerinnen sowie Kuratoren und Kuratorinnen für einen Aufenthalt am renommierten International Studio and Curatorial Program (ISCP) in New York.

„Wem Berlin als Großstadt zu klein und provinziell ist, der findet im Big Apple einen verrückten Ort mit den Superlativen – auch in der Kunstszene, die man zu kennen meint und die sich in meinem Erleben wunderbar anders zeigten. Dank ihrem Charme wurde diese Stadt zu einem meiner Lieblingsorte.“ (Ilko Koestler, Stipendiat in New York 2016)

Das Stipendium ist momentan nicht ausgeschrieben.

Seit 2006 vergibt die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des internationalen Stipendiatenprogramms Stipendien für einen Aufenthalt am renommierten International Studio and Curatorial Program (ISCP) in New York. Stipendiatinnen und Stipendiaten aus aller Welt können dort jeweils für einige Monate arbeiten und sich von der Stadt inspirieren lassen. Das Team des ISCP organisiert für die Kunstschaffenden Kontakte zu Kuratoren und Museen. Schwerpunkt der Arbeit des ISCP ist die Vernetzung der internationalen Kunstszene. Damit hat das ISCP sich zu einer wichtigen Schnittstelle im New Yorker Kunstbetrieb entwickelt.

Zeitraum des Stipendiums: Wird nach Absprache mit dem Kooperationspartner bekannt gegeben.

Die Kunststiftung trägt die Unterbringungs-, Auslandskrankenversicherungs- und Reisekosten des Kunstschaffenden sowie ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.500 Euro. Zusätzlich wird eine Mobilitätspauschale in Höhe von 500 Euro im Monat gezahlt.

Hinweis: Das ISCP stellt das Atelier und keine eigenen Unterkünfte zur Verfügung, sodass die Stipendiatin bzw. der Stipendiat seine Unterkunft im Rahmen, der von der Kunststiftung zur Verfügung gestellten Mittel, selbst wählen kann und demnach auch die Unterbringung von Familienmitgliedern und Partnern möglich wäre. Die Möglichkeit einer professionellen Kinderbetreuung durch das ISCP ist aber nicht gegeben.

Gefördert werden im Haupterwerb freischaffend tätige Künstlerinnen und Künstler der bildendenden und angewandten Kunst sowie Kuratorinnen und Kuratoren, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und berufliche Erfolge nachweisen können sowie ausgewiesene künstlerische Erfahrung haben. Studierende können sich nicht bewerben. Die Verfügbarkeit in der Zeit des beantragten Stipendiums sowie ein gültiger Reisepass werden vorausgesetzt.

Über die Bewerbungen entscheidet der Stiftungsrat mit Unterstützung des künstlerischen Beirates. Maßstab für die Beurteilung ist die künstlerische Qualität des Vorhabens und der eingereichten Arbeitsproben sowie die Aussagekraft des Motivationsschreibens.

Widerruf oder Rücknahme der Bewilligung:
Die Bewilligung der Fördermittel wird zurückgenommen und die geförderte Person zur Rückzahlung der Förderbeträge verpflichtet, wenn die Förderung durch unzutreffende Angaben erlangt wurde oder Umstände eingetreten sind, die den Förderungsbedingungen nicht mehr entsprechen bzw. die geförderte Person nicht mehr in der Lage ist, ihre als förderungswürdig erachteten künstlerischen Projekte zu beginnen oder fortzusetzen.

 

 

 



Zur Antragsstellung:

Link zum Antragsportal

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